Montag, 8. Februar 2016

Wenn es laut im Raum der Stille wird

von Thomas Heck...

Reicht man dem Islam nur den kleinen Finger... diese Binsenweisheit musste die TU Dortmund realisieren, die einen Raum der Stille eingerichtet hatte, in dem alle Konfessionen sich entfalten sollten. Dieser wurde dann zunehmend von muslimischen Studenten vereinnahmt, Frauen sollten den Raum nicht mehr ohne Kopftuch betreten, auf Parfum sollte verzichtet werden. Gebetsteppiche und Korane wurden gelagert. 


Nach weiterer Radikalisierung zog die Uni-Leitung nun die Notbremse und beendete das gescheiterte Multikulti-Projekt. Die Uni-Leitung äußerte sich in diesem offenen Brief:

"TU Dortmund

Das Rektorat
August-Schmidt-Straße4
D-44227 Dortmund
Dortmund, 3. 2. 2016

Per E-Mail

Herren
Emrullah Yildiz
Azad Yazgan
Philippe André Marquardt

im Hause

„Raum der Stille“
Sehr geehrter Herr Yildiz,

sehr geehrter Herr Yazgan,
sehr geehrter Herr Marquardt,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 26.01.2016, mit dem Sie sich nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter einer Gruppe von 408 Studierenden der TU Dortmund, also im Namen von ca.1,2% unserer Studierenden, zur Schließung des „Raumes der Stille“ in unserem Physik-Gebäude auf dem Campus äußern und diese Maßnahme kritisieren.
Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass Sie sich in Ihrem Schreiben gegen eine Diskriminierung bestimmter Gruppen von Studierenden aussprechen, denn genau um diese Diskriminierung zu vermeiden, war die Schließung des Raumes erforderlich.

Gerne erläutern wir Ihnen daher nachfolgend die Hintergründe unserer Entscheidung etwas ausführlicher.
Wie Sie wissen, ist die TU Dortmund eine aus Steuermitteln finanzierte, öffentlich-rechtliche, also staatliche Institution, die unter anderem in Bezug auf Konfessionen, Religionen, Glaubensrichtungen, etc., gemäß Art.3 unseres Grundgesetzes zur Neutralität und Gleichbehandlung verpflichtet ist. Wir erlauben uns der Einfachheit halber, die Vorschrift im Wortlautwiederzugeben.
Art 3 GG lautet:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die gebotene Neutralität und Überkonfessionalität einer öffentlichen Universität ist der Grund dafür, dass wir dem Wunsch der Mitglieder der unterschiedlichen Religionen und Glaubensrichtungen nach Zuverfügungstellung jeweils eigener Orte zur Glaubensausübung auf dem Campus nicht nachkommen dürfen und dies angesichts der Vielfalt der unter den Studierenden und Mitarbeitern vertretenen Religionen auch schon aus Ressourcengründen gar nicht könnten.
Daher hat auch schon das vorherige Rektorat der TU Dortmund unter der damaligen Leitung von Prof. Dr. Becker am 07.05.2008 die Forderung einer Gruppe muslimischer Studierender nach einem Gebetsraum abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund haben beispielsweise auch die katholische und die evangelische Studierendengemeinde ihren jeweiligen Mitgliedern eigene Räume außerhalb des Campus, aber in dessen Nähe, zur Verfügung gestellt.
Dies vorausgeschickt, haben wir uns aber gleichwohl Anfang des Jahres2012 unter anderem angesichts der Vielfältigkeit der unter unseren (vor allem auch internationalen) Studierenden existierenden Glaubensrichtungen, die zum Teil auch aufgrund ihrer Minderheit keine eigene, sie unterstützende Organisation vor Ort vorfinden, bereit erklärt, versuchsweise allen Studierenden der TU Dortmund gleichermaßen einen Raum für Gebet oder Meditation zur Verfügung zu stellen. Mit der Möglichkeit der Nutzung dieses Raumes auch durch muslimische Studierende sollte zugleich die seinerzeit praktizierte, gegen Brandschutzbestimmungen verstoßende und daher nicht hinnehmbare Nutzung von Treppenhäusern als Gebetsstätten durch Mitglieder dieser Studierendengruppe verhindert werden.
Der ausgewählte Raum erhielt den neutralen Namen „Raum der Stille“ und wurde sodann dem AStA zunächst befristet für zwei Jahre zur Verwaltung übergeben, wobei der AStA in Abstimmung mit der Hochschulleitung eine Nutzungsordnung erlassen hat, die die gebotene weltanschauliche Neutralität und Vielfalt der Nutzung sicherstellen sollte. Dort heißt es auszugsweise:
Nutzungsordnung für den Raum der Stille an der TU Dortmund
§1 Zweckbestimmung

Der Raum der Stille dient dem alleinigen Zweck, den Mitgliedernder TU Dortmund die ungestörte individuelle Glaubensausübung (Gebet), Meditation, ein Zurruhekommen, zu ermöglichen. Veranstaltungen oder Tagungen jedweder Art finden in dem Raum nicht statt.
§ 2 Nutzung des Raumes 

Rücksichtsvolles und kompromissbereites Verhalten ist im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens unerlässlich. ...Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem AStA der TU Dortmund. Seinen Anweisungen oder denen des von ihm beauftragten Personals ist Folge zu leisten.
§ 3 Wahrung der Ruhe 

Im Raum der Stille ist Ruhe einzuhalten und Lärm jeglicher Art zu vermeiden.
§ 4 Erscheinungsbild des Raumes Der Raum der Stille ist weltanschaulich und religiös neutral zu halten. Religiöse Symbole, Zeichen oder Ähnliches dürfen nicht aufgestellt oder angebracht werden. Es ist nicht gestattet, Aushänge, Broschüren, Flyer oder Ähnliches mit religiösem oder weltanschaulichem Bezug innerhalb oder in unmittelbarer Nähe des Raumes auszulegen oder aufzuhängen.
Nachdem die Nutzung des Raumes entsprechend seiner Zweckbestimmung in den ersten Monaten nach Eröffnung geräuschlos verlief und die vielen anfänglichen, sehr kritischen Stimmen, die vor einer „Übernahme des Raumes durch Muslime, einer Umwidmung in einen Gebetsraum sowie einer Verdrängung andersgläubiger Besucher“ warnten, verstummt waren, kam es in der Folgezeit bedauerlicherweise zu einem ersten massiven Verstoß gegen diese Nutzungsordnung und die Zweckbestimmung des Raumes.
Eine Begehung durch den AStA ergab nämlich, dass in dem Raum, entgegen der Nutzungsordnung, diverse Gebetsteppiche und Korane gelagert wurden sowie Flugblätter in arabischer Schrift und deutschsprachige Belehrungen auslagen, die unter anderem Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten (z.B. Tragen eines Kopftuches, Verzicht auf Parfüm, etc.). Ferner wurde die Nutzung durch externe Dritte im Rahmen von Gruppenveranstaltungen sowie die Verwendung von Raumteilern zur Geschlechtertrennung festgestellt.
Dies alles veranlasste den AStA, den Raum vorübergehend zu schließen und mit den für die Verstöße Verantwortlichen zunächst ein klärendes Gespräch zu führen. Nach Wiederherstellung der Ordnung und Inaussichtstellung einer positiven Prognose wurde der Raum wieder geöffnet. Zugleich wurde der Raum zur Schaffung einer gewünschten Behaglichkeit mit zwei Sofas, Bücherregalen und einem ca. 2 x 2 m großen, auf eine Leinwand gespannten Wandbild ausgestattet.
Nunmehr haben uns neue Beschwerden anderer Studierender über ganz erhebliche Verstöße gegen die Benutzungsordnung erreicht, die uns schon wegen des damit zugleich verbundenen und unter keinen Umständen hinnehmbaren Verstoßes gegen den oben bereits zitierten Art.3 unseres Grundgesetzes (u. a. Gleichberechtigung von Mann und Frau) zu einem unverzüglichen Handeln gezwungen haben.
Danach wurden mehrfach weibliche Besucher des Raumes am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern abgefangen und darauf hingewiesen, dass sie nur Zugang zu einem kleineren, optisch und tatsächlich abgegrenzten Raumteil hätten, der größere Raumteil sei nur Männern vorbehalten.
Eine anschließend von uns durchgeführte Ortsbesichtigung ergab, dass die raumhohen, stabilen Regale umgestellt worden waren und als Raumteiler dienten, die den Raum, beginnend am Eingang, in einen größeren hellen und einen kleineren dunklen Bereich aufteilten. Über diese Regale waren zusätzlich Deckengehängt, womit sichergestellt wurde, dass eine Blickverbindung von einem Raumteil in den anderen nicht möglich war. Darüber hinaus diente das ursprünglich zur Dekoration des Raumes vorgesehene ca.2x2m große, auf einen Holzrahmen gespannte Bild offensichtlich als „Schiebetür“, um auch den Eingang zu dem „Raum im Raum“ optisch und tatsächlich vollständig verschließen zu können. Ferner befanden sich in den Raumteilen mehrere Gebetsteppiche und ein Koran.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir den Versuch, einen neutralen und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehenden „Raum der Stille“ zu schaffen, leider als gescheitert. Da der Versuchszeitraum von zwei Jahren ohnehin abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, besteht auch keinerlei weitere Verpflichtung der Hochschule, an dem Projekt festzuhalten. Ihre Ansicht, es läge eine „rigorose und unabgesprochene Schließung“ vor, geht daher auch insoweit ins Leere.
Der Raum wird daher künftig wieder der Lehre und Forschung und damit direkt zusammenhängenden Zwecken dienen, was der staatlichen Aufgabe der Hochschule entspricht und zu einer Entlastung der ohnehin knappen Ressource Raumbeitragen wird. Es gibt auch aktuell den Wunsch einer großen Gruppe von Hochschulangehörigen, die sich in diesem Bereich des Campus - wie an anderen Orten auf dem Campus auch - einen sogenannten „Baby- und Ruheraum“ wünschen. Diesem allgemeinen Bedürfnis der Hochschulangehörigen nach einem ungestörten Rückzugsort wird damit Rechnung getragen. Dies werden wir mit den dafür zuständigen Gremien der Hochschule wohlwollend besprechen.
Ihre Ansichten bezüglich einer angeblichen Verhöhnung, einer Diskriminierung, einem antiislamischen Rassismus oder einem Generalverdacht weisen wir aus den genannten Gründen auf das Schärfste zurück. Ihre Anmerkungen zur Bedeutung der Integration greifen wir gerne auf und erlauben uns zu ergänzen, dass hierzu die Kenntnis und Akzeptanz der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze gehört, an die wir alle gebunden sind. Gleichberechtigung von Mann und Frau ist dabei ein unantastbarer Kernbereich.
Aufgrund des von Ihnen aufgezeigten öffentlichen Interesses an der Angelegenheit machen wir unsere Antwort auf Ihr Schreiben der Öffentlichkeit unmittelbar zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Das Rektorat"

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