Mittwoch, 2. November 2016

Bei Deutschen genügt kein gefälschter Pass

von Thomas Heck...

Auf das Jobcenter in Ostprignitz-Ruppin kommt eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und des Verdachts der Körperverletzung im Amt zu. Der Grund: Die Behörde hat einer jungen Mutter aus Rheinsberg, die einen dreijährigen Sohn und eine gut einen Monat alte Tochter hat, alle Bezüge gestrichen.

Man kann diesen Fall inhaltlich kaum überprüfen, er beschreibt aber symptomatisch die Ungleichbehandlung, die in Deutschland mehr und mehr um sich greift. Während dem deutschem Anspruchsteller grundsätzlich misstraut wird und er mit Auskunftsersuchen malträtiert wird, reicht bei Flüchtlingen schon ein gefälschter Pass, um die Herzen und die Kassen der öffentliche Haushalte zu öffnen. Dies berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung.



Anwalt Klaus-Dieter Miesbauer hat die Faxen dicke: Er hat jetzt Strafanzeige gegen das Jobcenter wegen unterlassener Hilfeleistung und des Verdachts der Körperverletzung im Amt gestellt. Der Grund: Die Behörde zahlt seiner Mandantin, einer 19-jährigen Mutter zweier Kinder, seit Oktober keine Beihilfen mehr. 

Dabei hat die Rheinsbergerin derzeit genug um die Ohren. Ihr Sohn ist drei Jahre, die Tochter gerade geboren und noch keine fünf Wochen alt. Gleichwohl hat das Jobcenter jegliche Zahlung eingestellt. Selbst ein Darlehen, eine Zahlung unter Vorbehalt oder eine Teilzahlung der ihr zuständigen Beihilfen hat die Behörde abgelehnt. Die Begründung: Das Amt geht davon aus, dass die junge Frau mit dem Vater ihrer Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. „Wir haben dafür ausreichende Anhaltspunkte“, sagte Amtsleiter Bernd Lüdemann.Die junge Mutter bestreitet, dass sie mit dem Vater ihrer Tochter zusammenlebt. Selbst der sogenannte Bedarfsermittlungsdienst des Jobcenters hat laut Miesbauer dafür keinerlei Anzeichen gefunden. Der Anwalt findet es „unglaublich“, dass die Behörde ihren eigenen Prüfern nicht glaubt und seiner Mandantin einfach sämtliche Beihilfen streicht.

Bis zur Geburt ihre Tochter bekam sie monatlich 900 Euro, wobei knapp 300 Euro stets sofort für die Miete abgingen, 190 Euro Kindergeld waren und 150 Euro Unterhaltsvorschuss. Nun muss die Rheinsbergerin mit 675 Euro leben. Der Betrag kommt allein durch das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss für die zwei Kinder zusammen. Doch das Geld reicht hinten und vorne nicht. Ohne Hilfe der Mutter, die als Verkäuferin an der Ostsee arbeitet, könnte die junge Rheinsbergerin nicht mal mehr den Kitaplatz für ihren Sohn bezahlen. 

Für Anwalt Miesbauer ist das kein Wunder. „Mit dem zweiten Kind liegt der Beihilfe-Bedarf bei mehr als 1000 Euro.“ Miesbauer hat nicht allein eine Strafanzeige gestellt, sondern beim Sozialgericht auch eine einstweilige Verfügung beantragt. Das Ziel: Das Jobcenter soll bis zur Klärung des Hauptstreits wenigstens vorläufig die Kosten der Unterkunft gewähren. Der Anwalt befürchtet sonst, dass das Jugendamt einschreitet und der jungen Mutter ihre Kinder wegnimmt, weil sie diese nicht ausreichend versorgen kann.

Wir erinnern an die Aussage, dass es aufgrund der Flüchtlingssituation keinem Deutschen schlechter gehen werde. Die Realität sieht anders aus und derartige Berichte werden künftig sicher nicht die Ausnahme sein.

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