Freitag, 5. Mai 2017

Wie Rechts darf ein Soldat der Bundeswehr sein?

von Thomas Heck...


Nur weil eine Bundesverteidigungsministerin selbstbewusst rüberkommt und vor der Kamera eloquent den Ärger von sich abperlen lässt, wie ein Neoprenanzug das Wasser, heisst das nicht, dass sie tatsächlich selbstbewusst ist. Denn bei Ursula von der Leyen ist fast alles für die Kamera arrangiert. Das war schon zu Zeiten der Ministerin für Arbeit und Soziales schon so, wo laut Spiegel schon mal eine Mitarbeiterin abgestellt war, für die Ankunft des Fahrstuhls zu sorgen, damit Frau Ministerin nach Ankunft im Ministerium mit dem Dienstauto nahtlos und dynamisch den Aufzug betreten konnte. 

Perfekt eben, so wie die Mutter von sieben Kindern es schafft, neben der Kindererziehung und Familie mit perfekter Frisur das mittlerweile dritte Bundesministerium zu wuppen und nebenbei noch einen Flüchtling bei sich aufzunehmen. Die Frau scheint nicht von diesem Planeten zu sein und wird offensichtlich für noch höhere Aufgaben vorbereitet. Doch die perfekte Fassade hat Risse bekommen, denn das Krisenmanagement im Umgang mit Oberleutnant Franco Albrecht lässt einiges zu wünschen übrig. 

Es ist nämlich die Frage zu klären, ob es notwendig war, die gesamte Führungsriege der Bundeswehr an den Pranger zu stellen, denn Franco Albrecht hatte Disziplinarvorgesetzte, namentlich einen Kompaniechef einer Kompanie des Jägerbataillons 291, den Bataillonskommandeur des Jägerbataillons 2 und des Brigadekommandeurs der Deutsch-Französischen Brigade.

Denn die sind nämlich bei Dienstvergehen des Oberleutnants Albrecht zuständig. Zuerst der Kompaniechef mit einfachen Disziplinarmaßnahmen und dann der Bataillonskommandeur, wenn die Disziplinargewalt des Kompaniechefs nicht ausreicht. Hinzu kommen gerichtliche Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung aus der Bundeswehr.




Die Frage ist aber auch, welcher Dienstvergehen sich Franco Albrecht schuldig gemacht hat? Reicht eine rechte Gesinnung aus, einen Soldaten aus der Bundeswehr zu entfernen? Und was ist eine rechte Gesinnung? Wo fängt die rechte Gesinnung an? Wann beginnt die Strafbarkeit? Was ist mit einem Anhänger der AfD? Was mit einem Republikaner? Was ist mit der NPD? Was ist mit Linksextremisten, was mit Kommunisten, was mit Islamisten? Diese Fragen sind gar nicht so einfach zu beantworten. 


Der Soldat auf Zeit schwört: „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ Da steht nichts von "ich will ein guter Demokrat sein". Natürlich wäre es schön, wenn wir durch und durch lupenreine Demokraten in der Bundeswehr hätten, doch es handelt sich auch bei unseren Soldaten um Individuen. Jeder hat seine eigene Meinung. 

Was sagen die Einstellungsvoraussetzungen?

Als Soldat auf Zeit kann eingestellt werden, wer Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist, die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, charakterlich, geistig und körperlich für den Dienst in der Bundeswehr geeignet ist, eine Körpergröße von 155 cm nicht unterschreitet, nicht vorbestraft ist, keine unverhältnismäßig hohen Schulden hat, mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, am Tag der Einstellung das 17. Lebensjahr vollendet (unter 18 Jahren ist das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich).


Für die Einstellung als Unteroffizieranwärter ist weiterhin erforderlich: Das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet zu haben, mit einem verwendbaren Eingangsberuf ist eine Einstellung bis zum erreichen des 40. Lebensjahr möglich, mindestens eine Hauptschule mit Erfolg besucht zu haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben zu haben.

Für die Einstellung als Offizieranwärter ist überdies erforderlich: Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, zum Beispiel Reifezeugnis der erweiterten Oberschule, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, zum Beispiel Reifezeugnis der erweiterten Oberschule, Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und bestandene Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die Mitgliedschaft in einer Regierungspartei ist nicht mehr notwendig. Insofern bleibt die Frage Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eine reine Gewissensfrage.

Der STERN hat sich schon 2014 damit befasst und die Frage gestellt, wie rechts darf ein Soldat sein, setzt aber sofort voraus, dass rechts = schlecht ist. Für mich zu einfach.

Die Bundeswehr zieht noch immer rechte Spinner, aber auch gewalttätige Neonazis an. Rausgeschmissen werden nur wenige.


Drei Soldaten in Daun hören auf der Stube Rechtsrock der Band Sleipnir, zwei Streifensoldaten zeichnen in Ulm Hakenkreuze in den Schnee und ein Freiwillig Wehrdienstleistender stürmt in einer Gruppe ein FlüchtlingsAsylantenwohnheim in Kleinlangheim und uriniert in die Waschmaschine und auf die Wäsche. Das sind nur drei von 58 Fällen mit „Verdacht auf rechtsextreme Betätigung“, die im letzten Jahr an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gemeldet wurden. Der für Extremismusabwehr zuständige Militärische Abschirmdienst (MAD) hat sogar 309 „rechtsextremistische Verdachtsfälle“ bei der Bundeswehr gezählt. Die Selbstkontrolle scheint auf den ersten Blick zu funktionieren. Aber mit welchen disziplinarischen Maßnahmen werden die Vergehen bestraft? Wann muss ein rechter Soldat seine Uniform ausziehen?

Die Bundesregierung weiß es nicht genau, wie eine Antwort auf eine Anfrage (pdf) der Fraktion Die Linke zeigt. Die braune Bilanz beim Bund: Drei Soldaten aus den 2013 erkannten 309 Verdachtsfällen flogen als „erkannte Extremisten“ vorzeitig aus der Bundeswehr. In 143 Fällen hat sich der Verdacht auf eine rechte Gesinnung nicht bestätigt. Und 94 Fälle werden noch untersucht. Bleiben weitere 69 rechte Kandidaten, deren Status unklar ist. Das komplette Bild fehlt also. „Informationen über Einzelmaßnahmen zu erkannten Rechtsextremisten werden statistisch nicht erfasst“, heißt es lapidar in der Antwort der Bundesregierung.

Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, kritisiert das scharf: „Dass Informationen über disziplinarische Maßnahmen gegen vom MAD erkannte Neonazis nicht erfasst werden, ist eine unglaubliche und fahrlässige Schlamperei – wenn die Behauptung denn stimmt.“

Die Vorschriften zum Umgang mit rechten Soldaten sind im Grunde eindeutig, wie die Bundesregierung in der Antwort klar formuliert: „Erkannten Rechtsextremisten in den Streitkräften wird der Dienst an der Waffe untersagt. Auch werden sie nicht als Ausbilder eingesetzt.“ Die Einhaltung der Gesetze lässt sich aber schwer überprüfen. Denn Datenschutz und Nachlässigkeit verhindern eine saubere Buchführung der rechtsextremen Vorfälle.

So lässt die Bundesregierung offen, ob es zwischen den 309 MAD-Fällen und den 58 dem Wehrbeauftragten gemeldeten „besonderen Vorkommnissen“ Überschneidungen gibt. Lücken hat auch die erstmals erstellte Liste mit disziplinarischen Maßnahmen in den 58 Fällen. Bei vier schwebenden Verfahren ist nicht bekannt, wie die Bundeswehr gegen die Soldaten vorging. Und selbst bei Vorfällen, die an Staatsanwaltschaften übergeben wurden, haben Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen oder dürfen als Vorgesetzte oder Ausbilder Befehle erteilen. Das scheint der propagierten, harten Linie gegen Neonazis in Bundeswehruniform zu widersprechen.

Für die Linke-Abgeordnete Jelpke ist die Folgerung daraus klar: „Wenn die Gesetze vorsehen, dass selbst erkannte Neonazis weiter in der Bundeswehr beschäftigt werden müssen, müssen sie geändert werden.“

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