Sonntag, 21. Januar 2018

Staatsanwaltschaft Berlin verhindert Strafverfolgung eines Kinderschänders

von Thomas Heck...

Deutschland ist ein Land, wo ein Steuerhinterzieher mehrere Jahre in Haft sitzen kann, Falschparker bis zum Rande des Universums verfolgt werden und GEZ-Verweigerer, die das Elend im Staatsfunk nicht mehr finanzieren wollen, in Beugehaft kommen. Parallel dazu gibt es Staatsanwaltschaften, die Straftäter mit Migrationshintergrund decken und die Strafverfolgung verhindern. So in einem besonders perfiden Fall, in dem ein  angeblich 13-jähriger Flüchtling die 4-jährige Tochter seiner Pflegefamilie missbraucht haben soll. Die Staatsanwaltschaft lehnte ein Altersgutachten ab und stellte das Missbrauchsverfahren wegen angeblicher Strafunmündigkeit ab, obwohl die Polizei erhebliche Zweifel an dessen Altersangabe hatte. 


Nach Angaben der „Bild am Sonntag“ soll sich der Fall am 25. Juli 2017 ereignet haben. Bei einer medizinischen Untersuchung in einem Berliner Krankenhaus sei der „dringende Verdacht auf (…) sexuellen Missbrauch“ festgestellt worden.

Nach Recherchen der Zeitung ist der Tatverdächtige mittlerweile nach Schweden geflohen und lebt dort unter einer neuen Identität.


Als 13-Jähriger wäre der Afghane in der Deutschland strafunmündig, die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Die Diskussion über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen war durch den Fall eines jungen Afghanen in Gang gekommen, der im pfälzischen Kandel seine 15-jährige Exfreundin erstochen haben soll. Der Verdächtige ist wohl ebenfalls 15 Jahre alt, es gab aber Zweifel an seinem Alter.

Die meisten Jugendämter in Deutschland verzichten auf medizinische Altersschätzung bei jungen Migranten. Minderjährige Flüchtlinge erhalten eine aufwendige und teure Betreuung und genießen besonderen Schutz, etwa vor Abschiebung.

Ärzteverbände weigern sich, möglichen Betrug bei den Altersangaben zu unterbinden, indem sie gängige Methoden der Altersfeststellung wie das Röntgen der Hand als unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeit ablehnen. Da ist ein 4-jähriges Kind halt Kollateralschaden einer äußerst verständnisvollen Sichtweise eines Kinderschänders.

1 Kommentar:

  1. Wäre Ich der Vater des Kindes,Ich würde diese Ratte verfolgen,egal wohin er untergetaucht ist.Ich würde dieses Mistvieh schon kriegen,und im seinen Freudenspender samt Gehänge für immer unbrauchbar machen!Und ein Besenstiel im Hintern würde ihn wohl auch auf andere Gedanken bringen!

    AntwortenLöschen