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Montag, 15. April 2024

Rettungswagen mit Patientin von Mob gestoppt – und Messeropfer reingesetzt

von Thomas Heck...

Es müssen Szenen wie aus dem Gaza-Streifen gewesen sein. Ein hysterischer arabischer Pöbel stoppt einen im Einsatz befindlichen Rettungswagen, reisst die Hecktüren auf, gefährdet die transportierte Patientin, um leicht verletzte Heulsusen einer Messerstecherei ins Krankenhaus zu verbringen. Dit jeht wohl nur in Berlin. Da muss man schon froh sein, dass man die Patientin nicht auf die Strasse geworfen hat. 


Was müssen unsere Feuerwehrleute noch ertragen? Während einer Blaulichtfahrt haben 50 Personen in Neukölln einen Rettungswagen gestoppt, die Tür aufgerissen und zwei Opfer einer Messerstecherei zu einer Patientin gesetzt, die ein Notfall war.

Rückblick: Am Freitag veröffentliche die Berliner Polizei eine Pressemitteilung zum Vorfall. Demnach hatte es in der Nacht eine Auseinandersetzung an der Reuterstraße gegeben. In einem Lokal hatten sich drei Männer (34, 21, 29) gestritten, einer davon wurde in den Bauch, der andere in den Po gestochen. An der Auseinandersetzung waren mehr als 50 Personen beteiligt.

Dann heißt es von der Polizei: „Beide waren zwischenzeitlich von der Besatzung eines zufällig am Ort des Geschehens vorbeikommenden Rettungswagens in ein Krankenhaus gebracht worden, welches sie nach einer ambulanten Behandlung wieder verlassen konnten.“


Doch die Situation war nach B.Z.-Informationen viel dramatischer! Der RTW 1500/2 der Berliner Feuerwehr war gegen 22.55 Uhr mit einer Patientin aus der Braunschweiger Straße auf dem Weg in ein Krankenhaus – mit Blaulicht und Martinshorn.

Auf der Sonnenallee stoppte der Mob aus 50 Männern den Wagen und riss die hintere Tür zum Patientenraum auf.

Dann wurden die beiden Opfer mit den Stichverletzungen zu der Patientin gesetzt und die Retter gedrängt, in das nächste Krankenhaus zu fahren. Aus Sorge vor Repressalien fuhren die Feuerwehrleute jetzt mit drei Patienten in das Krankenhaus am Urban – verfolgt von mehreren dunklen Limousinen. Während der Fahrt alarmierten die Retter ihre Leitstelle und die Polizei.

Der mutmaßliche Täter (34) wurde später festgenommen, kam zur erkennungsdienstlichen Behandlung in einen Polizeigewahrsam und später wieder frei. Die Kripo ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs.




Dienstag, 9. April 2024

Ausländergewalt in Deutschland: Das ist kein Rassismus, das ist die Realität

von Thomas Heck...

Manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder. Heute war wieder so ein Tag, wo das als Fakt mit Zahlen belegt wurde, was bislang höchstens als Verschwörungstheorie oder rechtslastiges Narrativ angesehen wurde. Die steigende Kriminalität hat ihre Ursache in der ungehemmten Migration. Bis zuletzt versuchten noch die öffentlich-rechtlichen Staatsmedien die Zahlen zu relativieren, die mit offiziellen amtlichen Zahlen ist nun alles belegt, was die schweigenden Mehrheit im Lande bereits seit Jahren spürt, aber selten laut auszusprechen wagte.

„Der Zusammenhang ist richtig: Mehr Migration hat zu mehr Straftaten geführt.“ Für diesen Satz wären Sie vor fünf Jahren wahlweise als rechter Schwurbler, Rechtspopulist, Scharfmacher oder auch Neonazi öffentlich wie privat beschimpft worden. 


Jetzt sagt ihn niemand Geringeres als Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die SPD-Politikerin hat heute in Berlin die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 vorgestellt. Insgesamt gab es 6 Millionen Straftaten, ein Plus von 5,5 Prozent. Faesers Satz ist extrem wichtig für dieses Land – denn er ist genauso wahr wie gefährlich: „Mehr Migration hat zu mehr Straftaten geführt.“

Und hier sind die wichtigsten Fakten. Merken Sie sich diese Zahlen für die nächste Debatte am Stammtisch, wenn Sie als rechter Hetzer dastehen. Das sind keine Gefühle, sondern Fakten. In der Bundesrepublik Deutschland liegt der Ausländeranteil bei 15 Prozent. Und gleichzeitig sind …

… 41 Prozent aller Tatverdächtiger im Land Ausländer

… 31,5 Prozent aller Tatverdächtiger bei Vergewaltigungen, sexueller Belästigung & Co. Ausländer

… 53,4 Prozent aller Tatverdächtiger bei Delikten gegen das Leben Ausländer

… 46,4 Prozent aller Tatverdächtiger bei Raubdelikten Ausländer

… 41,2 Prozent aller Tatverdächtiger bei schwerer Körperverletzung Ausländer

Das heißt: Die Gruppe der Ausländer ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik deutlich überrepräsentiert. Das ist die Realität in diesem Land. Und die Realität ist nicht rassistisch. Die Realität ist die Realität und wir sind täglich mit ihr konfrontiert.

Jetzt sollte man meinen: Wenn Nancy Faeser erkennt, dass mehr Migration zu mehr Straftaten geführt hat, wird die Innenministerin auch die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Das Gegenteil ist leider der Fall. Mein Kollege Julius Böhm hat die Ministerin heute gefragt, was der Anstieg der Ausländerkriminalität über die Migrationspolitik der Bundesregierung aussagt. Faeser antwortet, so die Kollegen von Focus Online, „pampig“. Die Ministerin im Wortlaut: „Es gibt keine einfachen Antworten. Sie stellen schon wieder einen Zusammenhang her, das hat man 2015/2016 auch nicht gemacht, obwohl wir damals die gleichen Entwicklungen hatten.“

Merken Sie es? Faeser gibt einerseits zu, dass es einen klaren Zusammenhang gibt. Um dann nicht zugeben zu können, dass dieser Zusammenhang etwas mit der Migrationspolitik zu tun hat. Das ist, mit Verlaub, ein Armutszeugnis. Ministerin Faeser ist für die innere Sicherheit in Deutschland verantwortlich. Sie ist persönlich für unsere Sicherheit zuständig. Alles in diesem Land, was mit Gewalt und Kriminalität zu tun hat, sollte ihr persönliches Anliegen sein. Aber sie empfindet nicht so. Faeser erkennt an, dass mehr Migration zu mehr Kriminalität geführt hat. Ihre Antwort: die Ankündigung, irreguläre Migranten abzuschieben und Grenzkontrollen. Beides hat bisher keinen spürbaren Effekt gehabt.

Nancy Faeser ist verantwortlich für das unsicherste Deutschland aller Zeiten. Nur wirklich etwas dagegen tun – das will sie nicht.


 

 

 

 

 

 


 

Das Märchen von den "deutschen" Gruppenvergewaltigern...

von Oliver Flesch...

Bunte Gruppenvergewaltigung: Nicht nur in Deutschland Alltag, sondern auch überall, wo die neuen “Deutschen” urlauben



„Vier Deutsche vergewaltigen 19-Jährige auf Mallorca“, titelte “Bild” am gestrigen Montag, später wurde die Schlagzeile reißerisch geändert in “Exklusiv! Das geschah wirklich in Hotelzimmern 323” . Es geht dabei um einen Fall vom Juli 2023. Die Meldung von den “Deutschen” ließ mich – ich lebe seit 2015 auf dieser Insel – damals schon stutzig werden – schon ganz grundsätzlich, aber auch, weil “Bild” die mutmaßlichen Täter im Foto zeigte; mit Balken über den Augen zwar, doch einer der Jungs trug weiße Sportsocken in seinen Badelatschen – ein modischer Fauxpas also, den sich Biodeutsche hier seit Jahrzehnten kaum noch leisten. Es fehlte nur noch das Gucci-Täschchen.

Nach Sichtung des nachfolgenden “Bild”-Videos zum Fall wird der Fall klarer: Die gesamte Urlaubsgruppe hat türkische Wurzeln! Bild” berichtete bereits damals, im Kontext der Festnahme, von “Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund“, später wurden daraus wieder schlicht “Deutsche“. Obwohl klar ist, mit wem wir es hier zu tun haben und dass es sich um “Passdeutsche” und Doppelstaatsbürger handelt, verheimlicht “Bild” dies in seinem aktuellen Artikel nun wieder. Fragt sich, warum. Meine Erklärung, als Ex-“Bild”-Mann, ist die: Die “Bild”-Redaktion ist inzwischen ziemlich pluralistisch zusammengesetzt. Es gibt Redakteure, die auf unserer Seite stehen, andere bevorzugen die Seite des Bösen.


Was war damals genau passiert? Die 19-jährige Vera (so der von “Bild” geänderte Name des mutmaßlichen Opfers der Gruppenvergewaltigung) wollte in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli letzten Jahres nur ein bisschen Spaß haben. Doch das Mädchen aus Hannover ließ sich mit den falschen Leuten ein.

Nachfolgend das – von “Bild” übernommene Protokoll der Nacht des Horrors für das Mädchen Vera:

2. Juli 2023, 18 Uhr: Hotel Pabisa Chico, Zimmer 406. Vera glüht mit zwei Freundinnen (19, 21) für die Partynacht vor.

21 Uhr: Party im Megapark – mit Bier und Wodka. Die Freundinnen werden von der Männergruppe aus dem Sauerland an ihren Tisch gewunken. Vera flirtet mit Danny H., sie trinken zusammen und tauschen Instagram-Profile aus. Einer der Männer fasst ihrer Freundin (21) an die Hüften – sie wehrt ihn ab. Vera verabschiedet sich von ihren Freunden

23.45 Uhr: Vera und Danny haben am Strand einvernehmlichen Sex.

0.45 Uhr: Hotel Timor. Danny will Vera mit auf sein Hotelzimmer nehmen – doch es scheitert an der Rezeption, sie ist dort kein Gast. Danny H. schlägt vor, ins Hotel seiner Freunde zu gehen.

1.56 Uhr: Vera schickt eine wirre Sprachnachricht über WhatsApp an ihre Freundinnen: „Ich gehe jetzt bei so Jungs mit, die wir im Megapark kennengelernt haben und dann, keine Ahnung […] sehen uns in paar Stunden.“

“Der Hölle entkommen”

Auf Zimmer 323 im Hotel „Occidental Playa de Palma“ schlafen die Freunde von Danny in ihren Betten. Die beiden weichen deshalb ins Badezimmer aus, werden dort intim. Dann geht es im Bett weiter. Die Freunde wachen auf.

Der Horror beginnt – sagt Vera. Sie sei von der Männergruppe vergewaltigt worden – aus Angst hätte sie sich nicht gewehrt. 30 Minuten später stehen alle Beteiligten auf dem Balkon und rauchen eine Zigarette. Vera will gehen, doch ihre Peiniger lassen das nicht zu. Drei weitere Männer tauchen auf dem Zimmer auf – einer zwingt sie zum Oralverkehr.

Dann wird sie von vier Männern auf der Toilette missbraucht und gefilmt, behauptet Leonie. Die Männer seien auch mit ihren Händen in sie eingedrungen und hätten sie dabei verletzt. Vera wehrt sich, tritt um sich, weint und schreit. Sie kann der Hölle entkommen.

3.15 Uhr: Vera schreibt ihren Freundinnen über WhatsApp: „Gehe jetzt los.“ Begleitet wird sie von Sami P., einem ihrer mutmaßlichen Vergewaltiger. Er will unterwegs noch mal Sex mit ihr – doch Vera lehnt ab.

4 Uhr: Unter Tränen erzählt sie ihrer Freundin (21), was passiert ist. Die Polizei wird eingeschaltet.

4.24 Uhr: Die ersten Männer werden in Handschellen abgeführt. Die Geschädigte kann die Beteiligten der Gruppenvergewaltigung zweifelsfrei identifizieren.

„Deutsche“ Jungs mit türkischen Namen

Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um eine sechsköpfige Urlaubergruppe aus Lüdenscheid. Einer der Jungs soll bei der Vergewaltigung nicht mitgemischt haben, wurde gleich wieder freigelassen, ein anderer ist auf Kaution frei. Die restlichen vier Jungs sitzen seit neun Monaten im Inselknast, dem Centro Penitenciario de Mallorca, in Untersuchungshaft. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. In Spanien mahlen die Mühlen langsam, da kann die U-Haft schonmal zwei Jahre dauern. ”

Ich habe mir die Namen dieser „deutschen“ Jungs mal etwas näher angeschaut. Da hätten wir mit „Tolga“ (22) doch rein zufälligerweise direkt einen türkischen Vornamen, der „Eisenhelm“ bedeutet.

„Sami“ (23) könnte die finnische oder ungarische Verkleinerungsform von Samuel sein, tippe aber eher auf – Achtung, faustdicke Überraschung! – einen türkischen Vorname arabischer Herkunft, der im Deutschen „hochgestellt, edel(mütig), erhaben“ meint.

Und dann hätten wir da noch den guten alten Mert (er kam inzwischen auf Kaution von 10.000 Euro frei). Ebenfalls ein türkischer Name, diesmal persischer Herkunft mit der Bedeutung „der Männliche“.

Spanische Justiz statt deutsche Kuscheljustiz

Herald K. (22) und Danny H. (21) lassen sich nicht seriös zuordnen. Ja, Danny könnte ein deutscher Junge sein, zugegeben. Wäre dann aber immer noch mindestens 3 zu 1 für „Türkiye“!

Die Eltern der Jungs wollen, dass der Fall in Deutschland verhandelt wird, im Land der Kuscheljustiz also; doch daraus wird nichts. Dafür spricht der spanische Haftbefehl eine zu eindeutige Sprache: „Die belastenden Beweise sind vielfältig und lassen für den Richter keinen Zweifel daran, was wirklich geschehen ist […]. Die Aussage des Opfers, die sicherlich Widersprüche aufweist, ist dennoch glaubwürdig, da die Angeschuldigten die sexuellen Handlungen eingeräumt haben […]. Die Aussage wird durch die gerichtsmedizinischen Berichte und Verletzungen gestützt. […] Hinzu kommt der völlig objektive Beweis vom Hotel-Sicherheitsmann – der eindeutig ‚eine weinende Frau und verschiedene Geräusche‘ gehört habe.“

Dazu kommt: Die Trottel sollen Teile der Tat gefilmt haben. Den Jungs drohen nun 15 Jahre Haft. Der (traurige) Witz an der Geschichte ist: Es ist davon auszugehen, dass die Jungs auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Das bedeutet wiederum, dass es am Ende wieder heißen wird: „Deutsche gruppenvergewaltigten auch!“


Samstag, 30. März 2024

Entwaffnung der Deutschen: Höhere Hürden für kleinen Waffenschein... trotz steigender Kriminalität

von Theo-Paul Löwengrub...

Nachts alleine im Park: Bewaffnet sind hier nach dem Willen linker Politiker bald nur noch “Schutzsuchende” und Fachkräfte…



Bei denen, die sich in Deutschland am leichtesten vom Staat einschüchtern und im Zweifelsfall greifen lassen – den “Biodeutschen” mit Geburtsurkunde, Führerschein, TÜV-Plakette, fester Meldeadresse, Bankkonto, Führungszeugnis, Steuer- und Sozialversicherungsnummer und vielem mehr – exerzieren Behörden und Justiz gerne nicht nur mit Vorliebe drakonische Strafen und betreiben eine permanente Umkehr der Unschuldsvermutung durch subtilen Generalverdacht. Es scheint auch fast so, als wolle man an den unbescholtenen, unterdurchschnittlich straffälligen und fleißigen Bürgern dieses Landes das nachholen, was man bei den kriminellen eingewanderten Parallelmilieus – ob vorsätzlich oder aus Feigheit – immer sträflicher verabsäumt.

In die endlose Reihe von Beispielen für diesen politisch-administrativen Bias gegen die eigenen Bürger fallen auch niederschwellige Maßnahmen, die letztlich nur die Anständigen und Braven schikanieren sollen – während sie diejenigen, die sie eigentlich treffen sollen, einen feuchten Kehricht bekümmern: In diese Kategorie fallen etwa “Messerverbotszonen” mit zugehörigen Kontrollen, oder auch Verkehrskontrollen gegen “Raser” nicht etwa in neuralgischen, sondern indigenen Stadtteilen , bei denen immer wieder Anhänger der hauptauffälligen Problemklientel “zufällig” ausgespart werden, wodurch nicht nur gewünschte statistische Zerrbilder entstehen, sondern den eingesetzten Beamten auch kaum Gefahr droht (welcher Polizei will sich schon den Stress geben)?

SPD: Nicht mehr Messer- und Schusswaffendelikte, sondern mehr Waffenscheinanträge sind das Problem

Vor eine aktionistische Maßnahme jedoch, mit der der Staat sicherheitspolitischen Aktionismus vorschützen wollte, indem er simuliert, auf die kritischere Sicherheitslage zu reagieren (wobei von der selbstimportierten Messer-, Macheten- und Schusswaffengefahr natürlich keine Rede ist), erregt zu Recht die Gemüter: Der “Kleine Waffenschein“. Mit ihm sollen vor allem Bürgern, die sich in Anbetracht der maroden öffentlichen Sicherheitslage selbst schützen wollen, Steine in den Weg gelegt werden. Die Registrierungs- und Begründungspflicht hat zur Folge, dass sich jeder latent “verdächtig” macht, der sich aus Selbstverteidigungsgründen zumindest schwach bewaffnen möchte. Denn der kleine Waffenschein erlaubt es ohnehin lediglich, „Schreckschuss -, Reizstoff- und Signalwaffen“ in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Besser als nichts, aber dem Staat ist auch das ein Dorn im Auge.

Weil nämlich immer mehr Menschen eben dies tun, regt sich in Niedersachsen nun die SPD-Innenministerin Daniela Behrens allen Ernstes darüber auf, dass der Kleine Waffenschein zu oft beantragt würde. Ihre – für eine linke Politikerin ganz typische – Reaktion auf diesen Trend: Dieser “besorgniserregenden und falschen Entwicklung“ entgegenzuwirken und – na was wohl – strengere Regeln für den Erwerb des Dokumentes einzuführen. Dementsprechend will sie das Waffenrecht wieder einmal verschärfen. Mit “besorgniserregend und falsch” meint Behrens also nicht die explodierende Zuwandererkriminalität durch Schusswaffen- und Messerdelikte, sondern die Zunahme von Anträgen auf den Kleinen Waffenschein. Eine größere Idiotie lässt sich wohl nicht mehr denken.

Bürger sollen sich nicht mehr schützen dürfen

Während die Alltagsgewalt mit verbotenen Waffen durch Täter eskaliert, die weder einen kleinen noch großen Waffenschein besitzen und sich um solche Formalitäten nicht scheren, sollen die Bürger die – in deutscher Korrektheit – eine behördliche Genehmigung beantragen, um zumindest einen Rest an (ohnehin eher symbolischem) Sicherheitsgefühl zu haben, wenn sie aus dem Haus gehen, weiter entwaffnet und vom Staat wehrlos gemacht werden.

Im Hannoveraner Landtag brachte, wenig verwunderlich, als einzige Partei die AfD Kritik an Behrens durchweg perfidem Ruf nach Beschränkungen zum Kleinen Waffenschein auf den Punkt: „Statt endlich für mehr Sicherheit zu sorgen, soll sich der Bürger nicht einmal mehr selber schützen dürfen!”, so ihr Fraktionsvorsitzender Klaus Wichmann. „Wieder einmal fordert Innenministerin Behrens eine Verschärfung des Waffenrechts. Diesmal ist der Anlass… – ja was eigentlich? Nachdem in der Vergangenheit immer Einzelereignisse die Notwendigkeit einer Waffenrechtsverschärfung begründen sollten, macht sich die Ministerin diese Mühe gar nicht mehr. Ohne jede Begründung, ohne jeden Anlass wird eine weitere Verschärfung des ohnehin überaus restriktiven Waffenrechts gefordert. Nun sollen auch Schreckschusswaffen faktisch aus dem Verkehr gezogen werden.”

Nicht mal mehr Reizgas gegen Wölfe

Dass es deutlich mehr Anträge auf Ausstellung des Kleinen Waffenscheins gäbe, der zu einem entsprechenden Besitz berechtigt, sei allenfalls “ein zarter Hauch von Begründung”, aber ein gänzlich unlogischer: In Wahrheit verdrehe die Landesregierung die Realität in bekannter rot-grüner Manier. Und in der Tat: Nicht der Anstieg von Messer- und Gewaltdelikten durch kriminelle Zuwanderer unter den Augen einer immer ohnmächtigeren Polizei und überforderteren Justiz ruft die zuständige Ministerin auf die Plan – sondern der menschennatürliche Versuch braver Bürger, sich selbst zu schützen und dies auch noch unter Einhaltung des korrekten Genehmigungswegs zu tun.

Wichmann ereifert sich: “Weil die Menschen immer mehr Bedrohungslagen erleben, muss man ihnen auch diese letzten Möglichkeiten von Sicherheit nehmen?Mit Rot-Grün steht der Spaziergänger auch bald im Wald dem Wolf gegenüber und zwar ohne sein Fläschchen Reizgas.” Die Wehrlosmachung der Deutschen auf allen Ebenen gegenüber den ihnen aufgezwungenen Alltagsrisiken einer realitätsblinden Irrsinnspolitik schreitet, so scheint es, ungebremst voran.


Wer bekämpft einen Bösewicht mit einer Knarre? 
Der Bürger mit einer Knarre...



Freitag, 22. März 2024

Weil es erlaubt ist...

von Thomas Heck...

Die Grünen hatten versucht, die Meinungsfreiheit einzuschränken. So hatte Annalena Baerbock persönlich den Strafantrag gestellt, mit der ein Unternehmer, der dieses Plakat auf seinem Grundstück aufstellte, einen Strafbefehl über 6.000 Euro erhielt. Vor Gericht hatte das gottlob keinen Bestand. Manchmal funktioniert der Rechtsstaat dann doch (noch).


An einer anderen Front versucht Ricarda Lang zwar nicht den Kampf gegen ihre Pfunde, sondern gegen das Reiben der anderen an ihr. So soll Kritik an ihrer Figur ebenfalls strafbewährt werden. Wer sich noch an andere Zeiten erinnert, wo die Körperfülle eines Bundeskanzlers Helmut Kohl immer ein Thema bei den Linksgrünen wer, kann ob der Heuchlerei dieser Tage nur noch den Kopf schütteln.

Themenwechsel. Die Deutsche Fussballmannschaft hat ihren alten Sponsor adidas gefeuert und durch den US-Konzern Nike ersetzt, mit dem sich die Funktionöre des DFB die Taschen noch mehr füllen können. Selbst der Vizekanzler Robert Habeck war erschüttert und beklagte mangelnden Patriotismus. 

Als Medienpartner kommt dieses Jahr neu die chinesische Firma Tiktok hinzu. Kein Spruch. Wenn das die Werte sind, für die der DFB steht, können wir sowieso einpacken. 

 

Dienstag, 5. März 2024

Rasterfahndung...

von Paul Bertaud...

Nehmen wir mal an – rein theoretisch -, Sie sind beim BKA. Abteilung Terrorismusbekämpfung, Sonderkommission. Agent 007 beim Staatsschutz sozusagen. Sie erhalten den irgendwie unangenehmen Auftrag, einen untergetauchten Linksextremisten von der RAF zu finden, der zwar in schwerste Gewalttaten verwickelt, aber sonst – von der Haltung her – eigentlich ganz sympathisch ist. Der Auftrag kommt von “M”. “M” wie Maas zum Beispiel. Ein ganz harter Hund, wenn‘s um Durchsetzungs- oder Zersetzungsfragen geht, und von dem man weiß, dass er eigentlich auch weiß, dass es Wichtigeres zu tun gäbe; nun gut. Warum auch immer; einen Fraktionisten der Roten Armee sollen Sie also suchen, dem, wenn es nach dem “Neuen Deutschland” oder Herrn Gottschlich von der “taz” geht, zwar eigentlich eher die Hand samt Bürgergeld gereicht gehört… aber es nützt nix. Auftrag ist Auftrag. Läuft ja auch schon seit den Neunzigern, die Sache. Very cold case. Vorausgesetzt, Sie würden überhaupt: Wie würden Sie so an die Sache herangehen? Wo hört man sich um? Wo schießt man vielleicht mit der im Labor getunten Apple-Watch grisselige Bilder? Dokumente, die man später auf die Bühne bringen kann, um dort Reichsbürgern, FDP-Fans und Lesern von Tichys Einblick engagierte Beifallsstürme zu entlocken? Ich helfe Ihnen mal auf die Sprünge.


Schritt Eins: Linksextremisten, das weiß man, befinden sich seit den Siebzigern zumeist dort, wo man Linke vermuten würde – im linken Milieu. Kann man mal so festhalten. Gibt’s Bücher zu. Dort wird auch von Ausflügen berichtet. Zum Schießtraining nach Libanon und Jordanien. Zu den alten Kumpels von der ETA in Spanien, den Genossen von der KP in Italien oder, wenn’s hart auf hart kommt, auch mal in die DDR. Aber die Zone kommt ja für Linke seit der Übernahme durch die Ossis nicht mehr in Frage. Wenn das Zielobjekt nun aber schon mal regelmäßig Geldtransporter in Deutschland überfällt, könnte man anhand der Sachlage auf die zündende Idee kommen, dass es sich auch irgendwo im Deutschland neuerer Tage aufhält. Und zwar dauerhaft. Wir suchen also nach einem linken Milieu in Deutschland, das sich als Unterschlupf eignen würde, weil das Einwohnermeldeamt jetzt nicht so den Finger drauf hat.

Nachhaltiges Leben mit Rastazopf, Möhrenbeet und Hund

Schritt Zwei: Welche Stadt würde einem denn so auf Anhieb als linksaffin einfallen? Pirna? Pirmasens? Naaa? Jawollja, ganz Blickige kämen unter Umständen jetzt auf Berlin. Berlin ist groß. Berlin ist stramm links. Die Linke ist hier sogar schlagkräftige Partei, kümmert sich liebevoll um ihre Zielgruppe und blickt stolz auf eine breite linke Presselandschaft. Wo in Berlin ist es denn nun am allerlinkesten? Kennste, kennste? Richtisch! In der autonomen Region Friedrichshain. Liebigstraße. Bunker. Bauwagen. Klar. Kennt man. Schon von den kunterbunten Multikulti-Dokus, die manchmal von linken Reportern mit Handkamera und Wuschelgalgen für die dritten Programme gemacht werden dürfen. Jedenfalls, wenn sie sich vorher beim örtlichen Friedensrichter mit Anwaltslizenz ordentlich angemeldet und den Eingang passiert haben, der für Normalsterbliche besser verrammelt ist als der Gazastreifen. Dann gab‘s immer paar romantische Bilder von nachhaltigem Leben mit Rastazopf, Möhrenbeet und Hund. Oben kündete Nancys schon von weitem sichtbare Regenbogenfahne von der Sinnesverwandtschaft mit den aktuellen staatlichen Autoritäten, und fette Transparente erinnerten überall an den Schutz des Klimas. Also des Betriebsklimas. Zum Dahinschmelzen, der Schmelztiegel!

Schritt Drei: Wir fassen zusammen. Würde meine Oma in der “Süddeutschen” ein Kreuzworträtsel lösen, in dem (selbstverständlich rein fiktiv!) nach einem deutschen linkssubversiven Stadtteil mit vierzehn Buchstaben gefragt würde, würde sie wohl Connewitz (9) und das Schanzenviertel (15) ausschließen und dann gelangweilt den hauptstädtischen Szenekiez eintragen. Gut, Miss Marple stand beim MI6 auch nicht zur Debatte. Dort war man ja aber auch nicht auf sie angewiesen. 30 Jahre lang kam jedenfalls keiner der intensivfahndenden deutschen Sonderermittler auf die Idee, mal in der landesweit bekannten Favela zu Friedrichshain nachzuschauen, ob da vielleicht einer der Gesuchten den Lebensabend genießt oder von den queerdenkenden Insassen den einen oder anderen Cappuccino serviert bekommt. Keine Amadeu-Antonio-Stiftung. Kein Greenpace. Kein “Correctiv”. Klar, was sollte man in der Mustersiedlung mit den zeitgeistig hölzernen Tinyhäusern und den Trenntoiletten auch korrigieren wollen? Keine einzige V-“Oma gegen Links” mit Häkelrock und verwanztem Pudel wurde ins Gelände am Markgrafendamm geschleust. Warum eigentlich nicht, fragt man sich? Nun ja. Ich vermute, sie waren einfach alle ständig woanders im Einsatz.


Samstag, 10. Februar 2024

Jetzt landet die Correctiv-"Recherche" vor Gericht...

von Thomas Heck...

Darf in einem Rechtsstaat ein Nachrichtenmedium mit konspirativen Methoden Bürger abhören, belauschen, heimlich fotographieren und Gespräche aus einem privaten Umfeld veröffentlichen? Dürfen Journalisten das oder gilt nicht für jeden Bürger der Grundsatz, dass privat bleiben muss, was privat gesagt wird? Ist es in diesem Staat schon wieder soweit, dass man sich erst umschauen muss, bevor man sich zu bestimmten politischen Themen zu äußern wagt? Dass man befürchten muss, auch im privaten Umfeld belauscht und ausspioniert zu werden? Ich persönlich neige eigentlich nicht zu Paranoia, überlege mir aber dieser Tage genau, was ich noch am Telefon sage und was besser nicht. Eine fatale Entwicklung, beweist es doch, dass ich zu diesem Staat, dem ich mein Leben lang als Soldat gedient hatte, nicht mehr über den Weg traue.

Laut einer Recherche von „Correctiv“ sollen Rechte bei einem „Geheimtreffen“ die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant haben. Gegen den Artikel gibt es inzwischen zwei Klagen und eine Strafanzeige. WELT erklärt, worum gestritten wird.

Hat Rechtsextremist Martin Sellner bei einem „Geheimtreffen“ mit AfD- und CDU-Politikern die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant? 



Einen Monat nach ihrem Erscheinen wird über die Investigativ-Recherche der Plattform „Correctiv“ noch immer kontrovers diskutiert: Haben im Potsdamer „Landhaus Adlon“ wirklich Mitglieder von AfD, CDU und andere radikale Rechte einen „Masterplan“ zur „Remigration nicht-assimilierter deutscher Staatsbürger“ entwickelt? Woher wussten die Journalisten von „Correctiv“, was in diesem privaten Kreis besprochen wurde – haben sie das „Geheimtreffen“ etwa abgehört? Und wenn ja, ist so etwas legal?

Diese Fragen müssen nun die Ermittlungsbehörden und die Gerichte klären. Eine Teilnehmerin des Treffens hat Strafanzeige gegen die „Correctiv“-Journalisten gestellt, zwei weitere in dem „Correctiv“-Artikel genannte Personen haben Klage gegen die Berichterstattung eingereicht. WELT hat mit beiden Seiten gesprochen und kennt ihre Argumente sowie den aktuellen Verfahrensstand.

Die juristische Auseinandersetzung um die „Correctiv“-Recherche spielt sich auf zwei verschiedenen Ebenen ab: der des Strafrechts und der des Presserechts. Am 15. Januar hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Das fünfseitige Dokument liegt WELT vor. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt und alle Personen, die im „Correctiv“-Artikel als das „Team hinter der Recherche“ bezeichnet wurden.

Haben sich die „Correctiv“-Journalisten strafbar gemacht?

Aus Sicht von Huy beruhen „die gesamten, inhaltlich teilweise auch unzutreffenden Wortwiedergaben und Informationen des Berichts ausschließlich auf strafbaren Handlungen der Correctiv-Mitarbeiter“. Sie wirft ihnen vor, „im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie“ gehandelt zu haben und dass die Journalisten ihr und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zufügen wollten.

Obwohl „Correctiv“ laut Huy also auch inhaltlich falsch berichtet haben soll, kommt der Straftatbestand der Verleumdung in ihrer Anzeige nicht vor. Stattdessen nennt die AfD-Abgeordnete vor allem Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht“.

Huy argumentiert unter Verweis auf einen juristischen Kommentar und eine Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung, dass heimliches Abhören auch nicht mit der Pressefreiheit gerechtfertigt werden könne. Doch hat es überhaupt irgendeine Aufnahme gegeben? Das Medienportal „Nius“ schrieb am 14. Januar, ihm gegenüber hätte „Correctiv“ verneint, „die Veranstaltung aufgezeichnet zu haben, beispielsweise mit einem Richtmikrofon“.

„Das ist natürlich alles Unfug“

„Correctiv“-Anwalt Thorsten Feldmann erklärt im Gespräch mit WELT, die „Correctiv“-Redaktion kenne die Anzeige von Huy bislang bloß aus den Medien, sehe den Ermittlungen aber „völlig gelassen“ entgegen. „Derartige Dinge haben wir erwartet und im Vorfeld natürlich geprüft. Die Vorwürfe wegen angeblich unsauberer Recherche dienen nur dazu, Correctiv zu diskreditieren. Es wurde sogar fabuliert, die Geheimdienste hätten das Treffen abgehört und Correctiv eine Aufnahme zur journalistischen Verwertung zur Verfügung gestellt. Das ist natürlich alles Unfug“, so Feldmann.

Huy beklagt in ihrer Anzeige auch einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, weil im „Correctiv“-Artikel ein von ihr nicht autorisiertes Foto einer „Geheimkamera“ abgebildet ist. Dagegen trägt Feldmann vor, die von „Correctiv“ gemachten Fotos würden ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ zeigen und dürften daher nach dem Kunsturhebergesetz auch ohne Einwilligung der dargestellten Personen verbreitet werden.

Ebenso wenig komme laut Feldmann eine Strafbarkeit nach Paragraf 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) in Betracht, da die Fotos die Teilnehmer des Treffens nicht in ihrer Intimsphäre verletzen oder sie herabwürdigen würden. Auf Anfrage von WELT teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam zu Huys Anzeige mit, es werde derzeit geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, was Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen sei.

Anwalt: „Spießrutenlauf“ für Teilnehmer des Treffens

Parallel dazu wird um den Inhalt des „Correctiv“-Artikels vom 10. Januar gekämpft. Rechtsanwalt Carsten Brennecke hat der „Correctiv“-Redaktion zwei Abmahnungsschreiben geschickt. Einmal vertritt der Jurist einen Unternehmer, der im „Correctiv“-Text als Spender genannt wird. „Correctiv“ soll klarstellen, dass Brenneckes Mandant nicht an dem Potsdamer Treffen teilgenommen hat und „nicht etwa – wie von Correctiv suggeriert – an Sellner oder die Identitäre Bewegung gespendet hat, sondern für eine Wahlprüfungsbeschwerde“. Ganz grundsätzlich gehe es auch darum, ob er überhaupt namentlich in dem Text genannt hätte werden dürfen, wo er doch auch während der Veranstaltung nur am Rande erwähnt wurde.

„Alle von Correctiv namentlich identifizierten Teilnehmer des Treffens sind seit der Veröffentlichung des Artikels nämlich einem Spießrutenlauf mit schweren Folgen für ihr Privat- und Berufsleben ausgesetzt“, erklärt Brennecke im Telefonat mit WELT. Die Konfrontation mit den Vorwürfen habe Correctiv seinem Mandanten auch nicht etwa an seine Privat-Mailadresse, sondern an den Firmenverteiler geschickt.

Feldmann stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass der Unternehmer aufgrund seiner Vergangenheit so relevant sei, dass „Correctiv“ ihn namentlich erwähnen durfte. Weil „Correctiv“ die Passage nicht abändern wollte, hat Brennecke einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“ beim Landgericht Hamburg gestellt – er rechnet mit einer Entscheidung spätestens Anfang nächster Woche.
Staatsrechtler fühlt sich falsch dargestellt

Brenneckes anderer Mandant ist der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der auf dem Potsdamer Treffen einen kritischen Vortrag über das Briefwahlrecht gehalten hat. Über ihn schrieb „Correctiv“ im Artikel: „Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten.“ Vosgerau wehrt sich gegen die „Unterstellung, er habe pauschal türkischen Migrantinnen die Fähigkeit zur Bildung einer unabhängigen politischen Meinung abgesprochen“.

Laut Brennecke habe Vosgerau in seinem Vortrag kritisiert, dass es bei der Briefwahl – im Gegensatz zur geheimen Stimmabgabe im Wahllokal – zu unkontrollierbaren Zwangssituationen bei der Stimmabgabe kommen könne und die von ihrem Vater oder Bruder bedrohten türkischen Migrantinnen als „ein Beispiel“ genannt. „Correctiv“ habe diesen Kontext einfach weggelassen – das wiege besonders schwer, da der Leser von „Correctiv“ schon an anderer Stelle den Eindruck vermittelt bekommen habe, alle Teilnehmer des Treffens wären Rassisten.

Schließlich stelle „Correctiv“ in dem Artikel zwei große Vorwürfe auf, so Brennecke: „Erstens, dass über die Zwangsausweisung deutscher Staatsbürger beraten worden sei und zweitens, dass man diese nach rassistischen Kriterien wie der Hautfarbe oder der Herkunft der Betroffenen durchführen wollte.“ Mit dem Vorwurf, auf dem Treffen sei eine Ausweisung nach rassistischem Kriterien besprochen worden, habe die Redaktion Brenneckes Mandanten aber nie konfrontiert. „Sonst hätten sie dem auch entschieden widersprochen. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, als hätten die Teilnehmer diese angeblichen Pläne widerspruchslos zur Kenntnis genommen oder unterstützt.“

Nur Nebensächlichkeiten bisher angegriffen?

In dem Artikel heißt es auch: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag“ will Vosgerau sich nicht erinnern können. Dabei habe Vosgerau, so Brennecke, den „Correctiv“-Journalisten geschrieben, als sie ihn mit den Ergebnissen ihrer Recherche vor Veröffentlichung konfrontiert haben, er habe „generell“ nicht gehört, dass bei dem Treffen über die „Remigration“ deutscher Staatsbürger gesprochen worden wäre, und sowas sei rechtlich auch gar nicht möglich.

„Wenn Correctiv so viel Wert darauf legt, in dem Artikel Herrn Vosgerau als ‚Juristen‘ und ‚Verfassungsrechtler‘ zu bezeichnen, dürfen sie seine rechtliche Einschätzung zum zentralen Vorwurf nicht einfach unterschlagen“, findet Brennecke. Auch diese Sache ist nun seit Freitag vor Gericht.

Was ist nun von den beiden Klagen zu halten? „Der Kern der Berichterstattung“ sei auf juristischem Wege bisher nicht angegriffen worden, fasst Feldmann zusammen, „sondern wenige nebensächliche Formulierungen und die angeblichen Recherche-Methoden“.

Das liege daran, dass der Artikel von „Correctiv“ so geschrieben sei, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, und kaum Tatsachenbehauptungen, hält Brennecke dagegen. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen. „Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen.“
Eidesstattliche Versicherungen sollen Klarheit schaffen

Um der „Legendenbildung“ entgegenzutreten, habe Brennecke trotzdem vor Gericht auch dazu vorgetragen. Seinem Antrag für Vosgerau hat er nach eigener Aussage eidesstattliche Versicherungen von sieben Teilnehmern beigefügt, in denen sehr detailliert aufgeführt werde, was auf dem Treffen gesagt wurde und was nicht. „So schildern die Teilnehmer in dem Wissen, dass sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen würden, dass Sellner zwar in seinem Vortrag gefordert hat, dass ausreisepflichtige Asylanten und Ausländer schneller abgeschoben werden sollten, dass es dabei aber nie um deutsche Staatsangehörige oder rassistische Kriterien gegangen sei.“

Auf die Rückfrage einer Unternehmerin zu vormaligen Ausländern mit deutschem Pass habe Sellner keine Abschiebung für möglich gehalten oder gefordert. Wenn sie beispielsweise in Bezug zu Islamismus oder Clan-Kriminalität auffällig werden würden, habe Sellner gesagt, bestünde nur die Möglichkeit, dass der deutsche Rechtsstaat mit den bestehenden rechtlichen Mitteln entschieden gegen Straftaten vorgehe, sodass sie sich entweder wieder rechtmäßig verhalten oder freiwillig dorthin auswandern würden, wo es laschere Regeln gebe. Der zentrale Vorwurf des Correctiv-Berichts, „der momentan die Menschen auf die Straße treibt“, werde durch die eidesstattlichen Versicherungen als falsch zurückgewiesen, behauptet Brennecke.

Spannend wird nun, ob und wie „Correctiv“ zu den eidesstattlichen Versicherungen Stellung nehmen wird. In ihren „Fragen und Antworten“ zur Recherche schreibt die Redaktion: „Wir haben sehr zuverlässige Quellen und daher überhaupt keinen Zweifel daran, dass unsere Darstellung dessen stimmt, was bei dem Treffen gesagt wurde.“ Über die Quellen könne man allerdings keine Auskunft geben, um diese nicht in Gefahr zu bringen. Angesichts der breiten Wellen, die die Recherche geschlagen hat, ist davon auszugehen, dass beide Seiten den Instanzenzug vollständig ausschöpfen werden. Der juristische Streit um die „Correctiv“-Recherche hat also gerade erst begonnen.


Mittwoch, 7. Februar 2024

Pirincci-Urteil: Knast für die Wahrheit?

von Elmar Hörig...

Regensburg hat ein massives Problem mit Flüdschies. Die Polizei hat Teile der Stadt zum „Einsatzschwerpunkt“ erklärt. Diebesbanden plündern am helllichten Tag immer wieder einen Supermarkt. Silvester randalierten Männergruppen in der Altstadt, bedrängten eine Frau sexuell. Und erst vor wenigen Tagen wurde eine junge Frau in einer Grünanlage neben der katholischen Mädchenschule St. Marien - dem einst idyllischen Schlosspark, der inzwischen Hotspot tunesischer "Flüchtlinge" ist, von zwei Männern vergewaltigt. „Lassen Sie Ihre Töchter den Schulweg nur in Gruppen antreten“, schreib da der Schuldirektor an die Eltern - eine Bankrotterklärung erster Klasse. Der Raum um den Bahnhof wird nun verstärkt sonderüberwacht.

Das ist doch alles nur noch der reine Wahnsinn. Aber wenn man genau diese Situationen beschreibt oder gar darauf hinweist, dass all diese Probleme vor- und überwiegend von jungen Muslimen begangen werden, die zudem noch als angebliche "Schutzsuchende" herkamen: Dann läuft man Gefahr, wegen Volksverhetzung angeklagt zu werden.

Unglaublich, was hier abgeht

Die Wahrheit aber ist Tatsache und kann niemals "Volksverhetzung" oder "Rassismus" sein. Trotzdem wurde jetzt der Blogger Akif Pirinçci genau deshalb zu neun Monaten - erstmals ohne (!) Bewährung - von einem Bonner Gericht verurteilt, weil er exakt die reale Entwicklung in Deutschland beschrieb. Mit drastischen Worten zwar, aber trotzdem zutreffend. Unglaublich, was in diesem Land abgeht! Hoffentlich gewinnt Pirincci die Berufung. Regensburg lässt grüßen!

Schriftsteller Akif Pirincci mit seinem Anwalt Mustafa Kaplan



Die meisten Leute scheint das nicht zu interessieren. Die Fragen, die man sich mittlerweile in Deutschland stellt, lauten stattdessen: Wer streikt heute? Wer protestiert heute gegen rechts und wo? Ich frage mich da: Arbeitet überhaupt noch jemand in diesem gebeutelten Land... .ääh, ich meine natürlich: im besten Deutschland, das es je gegeben hat?



Palästinensischer Student an FU Berlin kann weiter Juden angreifen...

von Thomas Heck...

Ein palästinensischer gewaltaffiner Student, der einen jüdischen Studenten beinahe totgeschlagen hat, hat von der Freien Universität Berlin oder vom Land Berlin nichts zu befürchten. Bis auf ein zeitlich begrenztes Hausverbot sind keine Maßnahmen geplant. Eine Exmatrikulation wird es nicht geben, eine Ausweisung ebenfalls nicht. Da kann der Zentralrat der Juden fordern was er will, passieren wird nichts. Die Begründung? Hanebüchen und ein Schlag ins Gesichts eines jeden Studenten jüdischen Glaubens. Die Berliner Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra, SPD, beklagt, mit einer Exmatrikulation wäre "ein hohes Grundrecht betroffen". Das Grundrecht des Juden auf körperliche Unversehrtheit habe da zurückzustehen. Auf dem Twitter-Account der Senatorin zu dem Thema keinerlei Reaktionen.


Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte den ermittelten Täter erst gar nicht festgenommen, obwohl ein antisemitisches Motiv nicht "fernliegend ist". Jedoch wäre Untersuchungshaft nur angezeigt, wenn der Täter sich durch Flucht der Strafverfolgung entziehen würde. Bei einem Palästinenser natürlich gar nicht vorstellbar. Da lässt man ihm lieber die Gelegenheit, sich den nächsten Juden zu greifen. So ist Berlin.

Auch von der Uni-Leitung in Person von FU-Präsident Günter Matthias Ziegler ist bis auf ein Hausverbot von höchstens 3 Monaten, welches jetzt geprüft wird, wenig zu erwarten. Gewaltbereite Studenten sind an der FU daher gut aufgehoben, insbesondere, wenn sie gegen Israel oder Juden agieren. In guter alter linker Tradition der FU. Egal, was Ziegler auf Twitter verlautbaren lässt. Der rot-rot-grüne Senat hatte 2021 extra das Hochschulgesetz geändert. Seitdem können selbst antisemitische Schläger nicht mehr des Campus verwiesen werden.


Die Angst für Juden vor Repression und Angriffen wird daher weiterbestehen. Seit dem 07.10., dem Terrorangriff der Hamas auf israelische Zivilisten haben linksgrüne und palästinenische Studenten und Störer ein Klima der Angst erzeugt, welches Wirkung zeigt und den Nahostkonflikt mit Billigung der Uni-Leitung und der politischen Führung in Berlin in die Unis getragen. Leidtragende sind nicht nur Juden, sondern alle, die sich offen mit Israel solidarisieren.


Nach dem mutmaßlichen Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität Berlin fordert der Zentralrat der Juden von der Hochschule strikte Konsequenzen. «Wer einen jüdischen Kommilitonen krankenhausreif schlägt, weil er Jude ist, der hat an einer deutschen Universität nichts zu suchen», erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Dienstag in Berlin. «Eine Exmatrikulation des betreffenden Studenten ist alternativlos.» Nach Darstellung der Universität ist ein solcher Rauswurf aber rechtlich nicht möglich.

Der 30-jährige jüdische Student Lahav Shapira war am Wochenende mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein 23-jähriger propalästinensischer Kommilitone soll ihn in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Polizei hatte berichtet, dass beide zunächst in Streit gerieten, bevor der 23-Jährige plötzlich zugeschlagen habe. Der mutmaßliche Täter floh zunächst, wurde dann aber ermittelt.

Wissenschaftssenatorin ist skeptisch

Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra sieht die Exmatrikulationsforderungen skeptisch. «Es ist ein hohes Grundrecht, das hier betroffen wäre von einer Exmatrikulation», sagte die SPD-Politikerin in der RBB-«Abendschau» am Dienstag. «Exmatrikulation aus politischen Gründen lehne ich auch grundsätzlich ab.» Hochschulen seien offene Räume der Kommunikation und der Debatte. «Die Wissenschaft lebt von Austausch, lebt von Internationalität, lebt von internationalen Studierenden. Und natürlich gibt's auch dann mal Konflikte auf dem Campus. Und die müssen wir eindämmen.»

«Antisemitisches Tatmotiv nicht fernliegend»

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin, die den Fall inzwischen übernommen hat, wurde der Tatverdächtige nicht festgenommen. Ein Sprecher der Behörde erklärte am Dienstag auf Anfrage: «Untersuchungshaft würde voraussetzen, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen könnte. Dies ist hier nicht der Fall.» Die weiteren Ermittlungsschritte würden geprüft. Im Raum stehe der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung. «Ein antisemitisches Tatmotiv scheint nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen nicht fernliegend», erklärte der Sprecher weiter.

Die Freie Universität hatte sich am Montag bestürzt über den «mutmaßlich antisemitisch motivierten Angriff» geäußert und angekündigt: «Wenn sich bestätigt, dass der Täter Student der Freien Universität Berlin ist, wird die Hochschule umgehend die möglichen juristischen Schritte im Rahmen des Hausrechts prüfen und gegebenenfalls ein Hausverbot durchsetzen.»

Zentralratspräsident Schuster reicht das nicht. «Die FU Berlin hat die Verantwortung dafür, dass es in ihren Reihen keinen Platz für Extremismus und Antisemitismus gibt», erklärte er in Berlin. «Die Beschwichtigungstaktik und die Ausflüchte der Hochschulleitung müssen endlich ein Ende haben. Wenn der Kampf gegen Antisemitismus ernst genommen wird, müssen antisemitische Straftaten zur Exmatrikulation führen.»

Uni-Präsident stellt schärfere Regeln in Aussicht

Die Uni erläuterte jedoch auf ihrer Webseite, eine Exmatrikulation sei unmöglich. «Das sogenannte Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, wurde durch Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft. Somit ist eine Exmatrikulation schon formal nicht möglich.» Zur Sicherung des geordneten Hochschulbetriebs könnten «Maßnahmen gegen Störungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten getroffen werden (z.B. Hausverbot)».

FU-Präsident Günter Matthias Ziegler sagte der «Abendschau»: «Ich habe den Eindruck, dass wir nachschärfen müssen, zumindest in den Hilfsmitteln, die wir haben. Und dass das, was im Moment besteht, eben ein Hausverbot begrenzt auf drei Monate, möglicherweise für die Situationen, die wir haben, nicht reichen wird.»

Die Jüdische Studierendenunion mahnte die FU-Leitung. «Jüdische Studierende erwarten endlich klare Konsequenzen für Antisemiten am Campus», sagte die Verbandspräsidentin Hanna Veiler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. «Universitätsleitungen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen. Öffentliche Statements sind nicht mehr genug.» Die Uni müsse Judenhass bei Studierenden und Angestellten den Nährboden nehmen.

Bruder spricht von der Vorgeschichte

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte es auch an deutschen Hochschulen immer wieder Konflikte zwischen proisraelischen und propalästinensischen Studierenden gegeben. An der FU hätten jüdische Studierende Angst, berichtete die «Bild»-Zeitung.

Der Bruder des verletzten Studenten, Shahak Shapira, sagte der «Berliner Zeitung», es gebe viele unbeantwortete Fragen zum Verhalten der Universität in den letzten Monaten. Sein Bruder Lahav hatte dem Bericht zufolge versucht, als Beobachter an propalästinensischen Aktionen teilzunehmen und dort Poster der von der Hamas entführten Menschen aufzuhängen. Dabei sei er gefilmt worden.

«Anstatt für Aufklärung zu sorgen, hat man es irgendwelchen dubiosen Twitteraccounts überlassen, mit nichts aussagenden Videoausschnitten gewisse Studierende als rechtsextrem oder gewalttätig zu framen, wo sie diejenigen waren, die körperlich angegangen wurden und von öffentlichen Demos oder gar Hörsälen ihrer Uni ausgeschlossen wurden», sagte Shahak Shapira der Zeitung. «Ist die FU jetzt schuld daran, dass mein Bruder angegriffen wurde? Nein. Aber dass die FU die Entwicklung einer Atmosphäre, aus der ein solcher Angriff hervorkommen kann, ein Stück weit zugelassen hat, ist schwer zu leugnen.»


Mittwoch, 24. Januar 2024

Trotz gefälschten Passes gibt es die Aufnahme ins deutsche Sozialsystem...

von Thomas Heck...

Obwohl die Famile mit gefälschten Pässen am Flughafen erwischt wurde, also eine Straftat begangen wurde, erfolgt umgehen die Einreise, wird der Aufenthalt gestattet, es folgt die Aufnahme ins Sozialsystem mit Bürgergeld, Wohnung und Krankenkasse.

Flughafen Berlin-BrandenburgSyrische Familie mit gefälschten Pässen erwischt

+++ Blaulicht-Meldung +++


Schönefeld – Familie mit gefälschten Pässen am Flughafen Berlin-Brandenburg aufgegriffen.

Am Dienstagnachmittag (16.01.2024) entdeckten Bundespolizisten die unerlaubte Einreise einer Familie nach der Ankunft eines Fluges aus Neapel.

Die Einsatzkräfte befragten eine Frau und ihre beiden Kinder und prüften ihre dänischen Reisepässe. Dabei wurden Fälschungsmerkmale an den Dokumenten festgestellt. Die drei Pässe waren von ihren rechtmäßigen Besitzern als gestohlen gemeldet worden.

Die Bundespolizei stellte die Pässe sicher und leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet gegen die 51-jährige syrische Staatsangehörige ein.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen wurden die 51-Jährige und ihre elf und 15 Jahre alten Kinder mit einer Anlaufbescheinigung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg weitergeleitet.

Dieser Artikel wurde mit maschineller Hilfe erstellt.


Donnerstag, 18. Januar 2024

Wenn homosexuelle Paare sich vornehmen, ein Kind zu zeugen...

von Thomas Heck...

Im Jahr 2021 wurde das Strafmaß bei sexuellem Kindesmissbrauch mit einer Gesetzesnovelle verschärft. Bundesjustizminister Marco Buschmann möchte nun die Mindeststrafen wieder absenken – mit dürftigen Argumenten. Kinderpornographie nur noch ein „Vergehen“ statt „Verbrechen“? Um die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten? Da wäre so absurd, wie Messerattacken oder Vergewaltigungen zu legalisieren.

Gerechtigkeit steht ihm bis hier...
Bundesjustizminister Marco Buschmann...



Oft wird das Argument genannt, Eltern würden sich strafbar machen, wenn sie Handys mit kinderpornografischen Inhalten zu Beweisgründen sicherstellen, um sie der Polizei und den Staatsanwaltschaften zu übergeben.

Die Strafverschärfung aus dem Jahr 2021 sei laut Buschmann über das Ziel hinausgeschossen. „Eine Mutter etwa, die in einem Klassenchat kinderpornographisches Material entdeckt und es weiterleitet, um andere Eltern vor den Bildern zu warnen, muss aktuell mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden“, erläuterte er. Das sei nicht gerecht, denn es würden mit der aktuellen Gesetzeslage teils Menschen bestraft, die gerade die Verbreitung solchen Materials verhindern wollen, so Buschmann. 

Beispiele aus der Praxis, wo Eltern strafrechtlich belangt wurden, kann er nicht benennen. Und ich bin überzeugt, die Justiz würde schon zwischen der zurecht besorgten Mutter und dem Perversling unterscheiden können.

Buschmann will mit dem Referentenentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StGB den Staatsanwaltschaften und Gerichten die Möglichkeit zurückgeben, in solchen Fällen Strafverfahren einzustellen oder nur Geldstrafen auszusprechen. Rückgängig gemacht werden soll konkret die Heraufstufung zum Verbrechen durch Senken der Mindeststrafen in § 184b von einem Jahr auf sechs Monate oder gar von einem Jahr auf drei Monate. Zudem könnten Verfahren wieder nach den §§ 153 und 153a Strafprozessordnung (stopp) eingestellt oder durch Strafbefehl nach den §§ 407 ff. StPO erledigt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Unverändert bleiben soll die maximale Strafhöhe von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Auf der anderen Seite ist Buschmann aktiver. Der Justizminister hat nämlich Eckpunkte für eine Reform des Abstammungs- und Kindheitsrechts vorgestellt. Sie sehen rechtliche Erleichterungen für homosexuelle Paare vor. Auch das Adoptionsrecht wird reformiert.

Für nicht verheiratete Väter und homosexuelle Paare mit Kindern plant die Bundesregierung rechtliche Erleichterungen. „Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der am Dienstag Eckpunkte für die geplante Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorlegte. Das geltende Familienrecht hinke hier hinterher.

Der Vater soll bei einem gemeinsamen Wohnsitz einfacher das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Wenn die Mutter nicht widerspricht, soll dafür eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen. Das Gleiche soll bei lesbischen Paaren für eine weitere Mutter gelten. Schon wenn sich ein homosexuelles Paar vornimmt, ein Kind zu zeugen, soll eine rechtssichere sogenannte Elternschaftsvereinbarung getroffen werden können. Der Grundsatz, das jeder Mensch zwei Elternteile hat, soll aber nicht angetastet werden.

Erleichtert werden soll außerdem die Übertragung eines „Kleinen Sorgerechts“ an Großeltern, enge Freunde, Nachbarn oder neue Partner, damit diese stellvertretend für die Eltern einfache Angelegenheiten regeln können. Auch im Adoptionsrecht soll sich laut dem Eckpunktepapier des Justizministeriums etwas ändern: Die Ehe soll für die gemeinsame Adoption minderjähriger Kinder künftig keine Voraussetzung mehr sein. Erlaubt sein soll außerdem die Adoption eines Kindes durch einen einzelnen Ehegatten. Zudem soll ein eigenes Recht des Kindes auf Umgang mit Großeltern und Geschwistern eingeführt werden sowie mit anderen Bezugspersonen.


Dienstag, 16. Januar 2024

Was in Gottes Namen ist in Polen los?

von Aleksandra Rybinska.

Mit der Regierungsbildung von Donald Tusk setzte in Polen ein Kampf um die „richtige“ Politik und die Verteilung der Posten und Ressourcen ein. Regierung und Opposition machen sich gegenseitig für das Chaos verantwortlich. Präsident Duda und Ministerpräsident Tusk handeln und reden aneinander vorbei.

Präsident Duda und Ministerpräsident Tusk



Mit den Worten „Noch ist Polen nicht verloren“ beginnt die polnische Nationalhymne. Und tatsächlich ist Polen zwar noch nicht verloren, aber dank der brutalen Vorgehensweise der neuen Regierung von Donald Tusk erinnert unser Land immer mehr an eine Bananenrepublik. Wieder einmal stellt sich die Frage: Was in Gottes Namen ist in Polen los?

Der im Augenblick tobende politische Konflikt hat drei Dimensionen: Zum einen das Aufeinanderprallen von zwei gegensetzlichen und unvereinbaren politischen Visionen – die eine liberal, die andere konservativ und EU-skeptisch, zum anderen die brutale und illegale Übernahme der öffentlich-rechtlichen Medien durch die neue Regierung, und letztendlich die unbegründete Festnahme von zwei Abgeordneten, die das Polnische Antikorruptionsbüro gegründet haben. Wir haben es mit einem Patt zu tun, das wahrscheinlich nicht auf verfassungsrechtlicher Ebene, sondern nur auf politischer oder praktischer Ebene gelöst werden kann.

Die ersten Schüsse in diesem Krieg fielen bereits vor dem Wahlsieg der Recht und Gerechtichkeit (PiS) im Jahr 2015, als die liberale Bürgerplatform (PO) die Wahl überzähliger Verfassungsgerichtsrichter durch das Parlament, den Sejm, erzwang. Die PO wusste, das sie wahrscheinlich die Wahl verlieren würde. Ziel war also, die Regierungsarbiet in Zukunft durch Verfassungsbeschlüsse zu behindern und die Plätze im Verfassungsgericht zu blockieren, damit die PiS keine eigenen Richter mehr ernennen kann. Auf diese Weise wurde das Verfassungsgericht politisiert. Nicht von der PiS, sondern von der PO.

Natürlich hat die PiS ihre eigenen Richter trotzdem ernannt. Die PO ging sofort mit einer Beschwerde zur Europäischen Kommission, was mit einem Rechtstaatlichkeitsverfahren gegen Polen endete. Dazu kam der Versuch der Partei von Jarosław Kaczyński, das Justizwesen zu reformieren, u.a. um die Wahl von Richtern in den Nationalen Justizrat transparenter zu gestalten. Das gefiel den Richtern, die Verwandte und Bekannte hinter geschlossenen Türen dazuwählten, und sich selbst „außergewöhnliche Kaste” nannten, natürlich nicht. Sie gingen auf die Straße und nach Brüssel, und die Bürgerplattform Donald Tusks ernannte sich zu ihrer politischen Vertretung. Die acht Jahre der Regierung PiS verliefen also unter dem Vorzeichen einer ständigen Auseinandersetzung mit der Justiz und der Anwaltschaft, die seit 1989 keinerlei Reform unterlagen und wollten, dass das so bleibt.

2023, nach acht Jahren der Regierung PiS, mit vielen Krisen (Pandemie, Krieg in der Ukraine), aber auch beisspiellosem Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, folgte eine äußerst heftige Wahlkampagne. Die Brutalität dieser Kampagne bestand in der außergewöhnlichen Intensität negativer Botschaften. Es wurde weniger über die Vision des zukünftigen Polen gesprochen, als Angst vor dem politischen Gegner geschürt. Dies löste große Emotionen bei den Wählern aus, was zu einer riesigen (für polnische Verhältnisse) Wahlbeteiligung führte, die den liberalen und linken Parteien den Sieg bescherte, aber gleichzeitig die Polarisierung verschärfte.

Die neue Regierungskoalition, aus zwölf Parteien bestehend, von liberal bis links, machte kein Hehl daraus, dass sie auf Rache sinnt. Alles was mit der PiS zu tun hat, was auch nur an sie erinnert, sollte verschwinden. Natürlich wusste Donald Tusk, dass es in Polen Mediengesetze gibt, einen Medienrat, und einen Präsidenten, der ein Vetorecht besitzt, aber er beschloss das zu ignorieren. Recht und Gesetz wie zum Beispiel die Verfassung sollten den großen Rachefeldzug nicht behindern.

Aktion im Präsidentenpalast

Am 13. Dezember, am Tag der Vereidigung der neuen Regierung durch den Sejm, auf der Grundlage einer Parlamentsresolution, die keinerlei Rechtsfolgen nach sich zieht, ohne ein neues Mediengesetz zu erlassen, wurden die Direktoren der öffentlich-rechtlichen Medien entlassen und neue drangen in die Gebäude dieser Medien ein, in Begleitung bewaffneter Wachmänner. Das Sendesignal des Nachrichtensenders TVP Info wurde einfach ausgeschaltet. Es kam zu Rangeleien. Eine Abgeordnete der PiS, die versucht hat, die dort befindlichen Journalisten zu verteidigen, wurde verletzt. Der Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz, der diese brutale Aktion in Auftrag gegeben hat, hat anschließend versucht, die neuen Direktoren zu registrieren, aber die Gerichte haben ihm das verweigert, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Die gesamte Aktion war also illegal. Die PO hat sich aber dazu entschlossen, weil sie wusste, das Präsident Andrzej Duda gegen ein neues Mediengesetz sein Veto eingelegt hätte. Der politische Wille stand also für die Bürgerplattform über Recht und Gesetz.

Das war der Beginn des politischen Patts, in dem wir uns augenblicklich befinden. Da die Gerichte die Übernahme der Medien nicht sanktionieren wollten, wurden sie unter Konkursverwaltung gestellt, um Liquidatoren einführen zu können. Der Präsident hat im Gegenzug gegen das komplementäre Haushaltsgesetz sein Veto eingelegt, das eine Finanzierung für die öffentlich-rechtlichen Medien in Höhe von 3 Milliarden Zloty vorsah. Das Sendesignal von TVP Info war über mehrere Tage ausgeschaltet, es lief keine Werbung, was ernsthafte finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen wird. Inzwischen ist TVP Info wieder auf Sendung, aber die Hauptnachrichten werden in einem gepachteten Studio aufgenommen, weil die „neuen” Journalisten der Bürgerplattform Angst vor Sabotage haben. Die Zuschauerzahlen sind in den Keller gerutscht. Ein kleiner, konservativer Privatsender, der bislang 0,5 Prozent Marktanteil hatte, hat plötzlich fast 6 Prozent – die Leute haben auf ihn umgeschaltet.

Wie sich herausgestellt hat, war das aber erst der Anfang der Säuberungsaktion der Bürgerplattform. Danach kam die Verhaftung der beiden Abgeordneten der PiS. Mariusz Kamiński und Maciej Wąski, die bei den letzten Wahlen erneut ins Parlament gewählt wurden, hatten zuletzt Ministerämter inne und waren vorher, in den Jahren 2005 bis 2009, bei der damals neu gegründeten CBA, der Polnischen Antikorruptionsbehörde, tätig. Kamiński, der zur Zeit des Kommunismus im Untergrund aktiv war, war Chef der CBA und galt als unermüdlicher Kämpfer gegen die Korruption. Während seiner Tätigkeit hat er viele Interessen angerührt, auch die von mit der Bürgerplattform verbundenen Geschäftsmännern.

Im März 2015 wurden beide Abgeordnete in erster Instanz zu drei Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Wenn man in Betracht zieht, wie das Verhältnis der Richter zu der PiS aussieht, war so ein hartes Urteil zu erwarten. Ein halbes Jahr später hat sie der neue Präsident Andrzej Duda begnadigt. Zwei Jahre später erklärte der Oberste Gerichtshof die Begnadigung aber für unwirksam, da beide nicht rechtskräftig verurteilt waren. Es gibt aber keine Vorschriften, die das regeln. In der Verfassung heißt es, dass der Präsident Gnade gewähren kann. Punkt. Dieselben Rechtsexperten, die 2015 behauptet haben, die Begnadigung beider Politiker sei wirksam, behaupten heute das Gegenteil.

Der Grund für die Verurteilung beider, die sogenannte Grundstücksaffäre, liegt Jahre zurück. Damals überführte die CBA den Landwirtschaftsminister Andrzej Lepper der Korruption, u.a durch einen inszenierten „Deal“, der in der operationellen Arbeit der Polizei nicht unüblich ist, aber beiden zur Last gelegt wurde. Im Dezember 2022 verurteilte das Bezirksgericht in Warschau beide Abgeordneten erneut, diesmal zu zwei Jahren Haft, gleichzeitig wurden sie aber von den schwersten Vorwürfen freigesprochen. Für geringfügige Amtsverfehlungen wurde ein hartes Urteil verhängt. Sie wurden verurteilt u.a. dafür, dass sie zwar die gerichtliche Erlaubnis hatten, den Verdächtigen an einem öffentlichen Ort zu verhören, dies jedoch in einem Hotel geschah und das Gericht entschied, dass es sich bei einem Hotel nicht um einen öffentlichen Ort handelte. Ein absurdes Urteil und eine Politposse, deren Ziel es ist, die Abgeordneten der PiS in Angst und Schrecken zu versetzen.

Staatsanwaltschaft übernehmen, um straffrei zu bleiben

Der Vorsitzende des Sejm, Szymon Hołownia, hob ihre Immunität sofort auf. Beide legten Einspruch dagegen ein. Eine Kammer des Obersten Gerichtshofs befand die Aufhebung der Immunität für gültig, eine andere für ungültig. Und das Chaos begann. Die Abgeordneten wurden während eines Besuchs im Präsidentenpalast während der Abwesenheit des Präsidenten von der Polizei festgenommen. Polizisten drangen in den Präsidentenpalast ein und zerrten sie hinaus. Sobald Andrzej Duda davon erfuhr, versuchte er Ihnen zu Hilfe zu kommen, aber seine Limousine wurde von einem angeblich kaputten Stadtbus blockiert. Die PiS glaubt, das sei absichtlich geschehen, zumal der Präsident wahrscheinlich abgehört wurde, sonst hätte die Polizei nicht gewusst, wo im Präsidentenpalast die beiden Politiker sich befinden. Ein unerhörtes Geschehen in einem demokratischen Land unter einer Regierung, die sich die Rechtsstaatlichkeit auf die Fahnen geschrieben hat.

Beide Politiker befinden sich augenblicklich in zwei verschiedenen Gefängnissen. Sie sind in Hungerstreik getreten, und der Gesundheitszustand von Mariusz Kamiński hat sich erheblich verschlechtert. Es gab einen riesigen Protest in Warschau zur Verteidigung der Medien und beider Abgeordneter, Bis zu 300.000 Menschen haben an ihm teilgenommen. Trotz schlechten Wetters.

Natürlich ist es nicht so, dass all dies ohne Konsequenzen für die Regierung Donald Tusks sein wird. Alle illegalen Aktionen der letzten Wochen sind bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Die Strafen für einzelne Minister können hoch ausfalllen. Daher beschloss der Justizminister Adam Bodnar, den Landesstaatsanwalt abzusetzen. In Polen fungiert der Justizminister als Generalstaatsanwalt, während die Staatsanwaltschaft in der Praxis vom Landesstaatsanwalt und seinen Stellvertretern geleitet wird. Um den Landesstaatsanwalt zu entlassen, bedarf es laut Verfassung einer Zustimmung des Präsidenten, genauer gesagt seiner Unterschrift. Deshalb reagierten die 11 Verteter des Landesstaatsanwalts sofort und protestierten heftig gegen so einen Verfassungsverstoß. Się haben sich im Gebäude der Landesstaatsanwaltschaft verschanzt – genauso wie der Justizminister, der sich dort ein Büro eingerichtet hat. Auf Twitter gab er dann bekannt, er habe sich mit dem amerikanischen Botschafter getroffen und der habe ihn gelobt – er mache alles richtig.

Die nächsten zwei Wahlkämpfe kommen

Zusammenfassend: Polen befindet sich in einer sehr tiefen Verfassungskrise, der tiefsten seit dem Fall des Kommunismus und möglicherweise des Kriegszustands von 1981, mit dem das Vorgehen der neuen Regierung oft verglichen wird. Panzer auf den Straßen sehen wir zwar noch nicht, aber wir haben es bereits mit gewaltsamen Aktionen zu tun. Und mit einem Rechtsdualismus, der den Staat paralysiert, Es wird immer häufiger von einem Zustand der Anarchie gesprochen. Es gilt nicht das Gesetz, sondern die Meinung von Rechtsexperten, die gegen entsprechendes Entgelt gerne alles zurechtinterpretieren. Wie Donald Tusk so schön gesagt hat: „Wir werden das Recht anwenden so wie wir es verstehen”.

Der Präsident, größtes Hindernis für ein bequemes Durchregieren Tusks, soll entmachtet werden, seine Befugnisse verschwinden. Es ist der Triumph des politischen Willens über den Rechtsstaat.

Alle sind sich einig, dass die derzeitige Situation und das Chaos für Polen, seine Wirtschaft, schädlich sind. Derzeit ist jedoch keine Lösung in Sicht. Die neue Regierung basiert auf dem Hass der liberalen Eliten (Justizwesen eingeschlossen) gegenüber der PiS und der Unterstützung des Westens, während sich die Opposition immer mehr konsolidiert, stärkt und auf einen langfristigen Kampf vorbereitet. Polen hat zwei Wahlkämpfe vor sich im ersten Halbjahr dieses Jahres: die Kommunalwahlen und die Europawahlen. Es drohen auch vorgezogene Neuwahlen, wenn das Parlament den Haushalt bis Ende Januar nicht verabschiedet.

Die Polen erwarten zudem weitere Konflikte um die Polnische Nationalbank (Donald Tusk träumt vom Euro, der Chef der Notenbank will das verhindern) und das Verfassungsgericht. Die Bürgerplatform will 4.000 Richter entlassen, alle, die zur Zeit der PiS Regierung ernannt wurden. Es drohen auch ideologische Kriege rund um den Migrationspakt der EU, die Abtreibung und die Homoehe sowie die Föderalisierung, also die Zentralisierung der Europäischen Union, die Donald Tusk unterstützt. Keine der Seiten ist dabei bereit, klein beizugeben. Man kann nur hoffen, dass die Liberalen zur Vernunft zurückfinden, obwohl es mit jedem Schritt vorwärts immer schwieriger wird. Und die Erwartungen in Brüssel sind groß, dass das, was in Polen geschieht, Schule machen könnte – als Methode gegen „illiberale” Populisten.

Aleksandra Rybińska ist Politologin, Redakteurin der Internetzeitschrift „Nowa Konfederacja“, Publizistin des Portals „wPolityce.pl“ und des Wochenmagazins „wSieci“ sowie Vorstandsmitglied der Maciej Rybiński Stiftung.