Montag, 8. Februar 2016

Wenn es laut im Raum der Stille wird

von Thomas Heck...

Reicht man dem Islam nur den kleinen Finger... diese Binsenweisheit musste die TU Dortmund realisieren, die einen Raum der Stille eingerichtet hatte, in dem alle Konfessionen sich entfalten sollten. Dieser wurde dann zunehmend von muslimischen Studenten vereinnahmt, Frauen sollten den Raum nicht mehr ohne Kopftuch betreten, auf Parfum sollte verzichtet werden. Gebetsteppiche und Korane wurden gelagert. 


Nach weiterer Radikalisierung zog die Uni-Leitung nun die Notbremse und beendete das gescheiterte Multikulti-Projekt. Die Uni-Leitung äußerte sich in diesem offenen Brief:

"TU Dortmund

Das Rektorat
August-Schmidt-Straße4
D-44227 Dortmund
Dortmund, 3. 2. 2016

Per E-Mail

Herren
Emrullah Yildiz
Azad Yazgan
Philippe André Marquardt

im Hause

„Raum der Stille“
Sehr geehrter Herr Yildiz,

sehr geehrter Herr Yazgan,
sehr geehrter Herr Marquardt,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 26.01.2016, mit dem Sie sich nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter einer Gruppe von 408 Studierenden der TU Dortmund, also im Namen von ca.1,2% unserer Studierenden, zur Schließung des „Raumes der Stille“ in unserem Physik-Gebäude auf dem Campus äußern und diese Maßnahme kritisieren.
Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass Sie sich in Ihrem Schreiben gegen eine Diskriminierung bestimmter Gruppen von Studierenden aussprechen, denn genau um diese Diskriminierung zu vermeiden, war die Schließung des Raumes erforderlich.

Gerne erläutern wir Ihnen daher nachfolgend die Hintergründe unserer Entscheidung etwas ausführlicher.
Wie Sie wissen, ist die TU Dortmund eine aus Steuermitteln finanzierte, öffentlich-rechtliche, also staatliche Institution, die unter anderem in Bezug auf Konfessionen, Religionen, Glaubensrichtungen, etc., gemäß Art.3 unseres Grundgesetzes zur Neutralität und Gleichbehandlung verpflichtet ist. Wir erlauben uns der Einfachheit halber, die Vorschrift im Wortlautwiederzugeben.
Art 3 GG lautet:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die gebotene Neutralität und Überkonfessionalität einer öffentlichen Universität ist der Grund dafür, dass wir dem Wunsch der Mitglieder der unterschiedlichen Religionen und Glaubensrichtungen nach Zuverfügungstellung jeweils eigener Orte zur Glaubensausübung auf dem Campus nicht nachkommen dürfen und dies angesichts der Vielfalt der unter den Studierenden und Mitarbeitern vertretenen Religionen auch schon aus Ressourcengründen gar nicht könnten.
Daher hat auch schon das vorherige Rektorat der TU Dortmund unter der damaligen Leitung von Prof. Dr. Becker am 07.05.2008 die Forderung einer Gruppe muslimischer Studierender nach einem Gebetsraum abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund haben beispielsweise auch die katholische und die evangelische Studierendengemeinde ihren jeweiligen Mitgliedern eigene Räume außerhalb des Campus, aber in dessen Nähe, zur Verfügung gestellt.
Dies vorausgeschickt, haben wir uns aber gleichwohl Anfang des Jahres2012 unter anderem angesichts der Vielfältigkeit der unter unseren (vor allem auch internationalen) Studierenden existierenden Glaubensrichtungen, die zum Teil auch aufgrund ihrer Minderheit keine eigene, sie unterstützende Organisation vor Ort vorfinden, bereit erklärt, versuchsweise allen Studierenden der TU Dortmund gleichermaßen einen Raum für Gebet oder Meditation zur Verfügung zu stellen. Mit der Möglichkeit der Nutzung dieses Raumes auch durch muslimische Studierende sollte zugleich die seinerzeit praktizierte, gegen Brandschutzbestimmungen verstoßende und daher nicht hinnehmbare Nutzung von Treppenhäusern als Gebetsstätten durch Mitglieder dieser Studierendengruppe verhindert werden.
Der ausgewählte Raum erhielt den neutralen Namen „Raum der Stille“ und wurde sodann dem AStA zunächst befristet für zwei Jahre zur Verwaltung übergeben, wobei der AStA in Abstimmung mit der Hochschulleitung eine Nutzungsordnung erlassen hat, die die gebotene weltanschauliche Neutralität und Vielfalt der Nutzung sicherstellen sollte. Dort heißt es auszugsweise:
Nutzungsordnung für den Raum der Stille an der TU Dortmund
§1 Zweckbestimmung

Der Raum der Stille dient dem alleinigen Zweck, den Mitgliedernder TU Dortmund die ungestörte individuelle Glaubensausübung (Gebet), Meditation, ein Zurruhekommen, zu ermöglichen. Veranstaltungen oder Tagungen jedweder Art finden in dem Raum nicht statt.
§ 2 Nutzung des Raumes 

Rücksichtsvolles und kompromissbereites Verhalten ist im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens unerlässlich. ...Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem AStA der TU Dortmund. Seinen Anweisungen oder denen des von ihm beauftragten Personals ist Folge zu leisten.
§ 3 Wahrung der Ruhe 

Im Raum der Stille ist Ruhe einzuhalten und Lärm jeglicher Art zu vermeiden.
§ 4 Erscheinungsbild des Raumes Der Raum der Stille ist weltanschaulich und religiös neutral zu halten. Religiöse Symbole, Zeichen oder Ähnliches dürfen nicht aufgestellt oder angebracht werden. Es ist nicht gestattet, Aushänge, Broschüren, Flyer oder Ähnliches mit religiösem oder weltanschaulichem Bezug innerhalb oder in unmittelbarer Nähe des Raumes auszulegen oder aufzuhängen.
Nachdem die Nutzung des Raumes entsprechend seiner Zweckbestimmung in den ersten Monaten nach Eröffnung geräuschlos verlief und die vielen anfänglichen, sehr kritischen Stimmen, die vor einer „Übernahme des Raumes durch Muslime, einer Umwidmung in einen Gebetsraum sowie einer Verdrängung andersgläubiger Besucher“ warnten, verstummt waren, kam es in der Folgezeit bedauerlicherweise zu einem ersten massiven Verstoß gegen diese Nutzungsordnung und die Zweckbestimmung des Raumes.
Eine Begehung durch den AStA ergab nämlich, dass in dem Raum, entgegen der Nutzungsordnung, diverse Gebetsteppiche und Korane gelagert wurden sowie Flugblätter in arabischer Schrift und deutschsprachige Belehrungen auslagen, die unter anderem Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten (z.B. Tragen eines Kopftuches, Verzicht auf Parfüm, etc.). Ferner wurde die Nutzung durch externe Dritte im Rahmen von Gruppenveranstaltungen sowie die Verwendung von Raumteilern zur Geschlechtertrennung festgestellt.
Dies alles veranlasste den AStA, den Raum vorübergehend zu schließen und mit den für die Verstöße Verantwortlichen zunächst ein klärendes Gespräch zu führen. Nach Wiederherstellung der Ordnung und Inaussichtstellung einer positiven Prognose wurde der Raum wieder geöffnet. Zugleich wurde der Raum zur Schaffung einer gewünschten Behaglichkeit mit zwei Sofas, Bücherregalen und einem ca. 2 x 2 m großen, auf eine Leinwand gespannten Wandbild ausgestattet.
Nunmehr haben uns neue Beschwerden anderer Studierender über ganz erhebliche Verstöße gegen die Benutzungsordnung erreicht, die uns schon wegen des damit zugleich verbundenen und unter keinen Umständen hinnehmbaren Verstoßes gegen den oben bereits zitierten Art.3 unseres Grundgesetzes (u. a. Gleichberechtigung von Mann und Frau) zu einem unverzüglichen Handeln gezwungen haben.
Danach wurden mehrfach weibliche Besucher des Raumes am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern abgefangen und darauf hingewiesen, dass sie nur Zugang zu einem kleineren, optisch und tatsächlich abgegrenzten Raumteil hätten, der größere Raumteil sei nur Männern vorbehalten.
Eine anschließend von uns durchgeführte Ortsbesichtigung ergab, dass die raumhohen, stabilen Regale umgestellt worden waren und als Raumteiler dienten, die den Raum, beginnend am Eingang, in einen größeren hellen und einen kleineren dunklen Bereich aufteilten. Über diese Regale waren zusätzlich Deckengehängt, womit sichergestellt wurde, dass eine Blickverbindung von einem Raumteil in den anderen nicht möglich war. Darüber hinaus diente das ursprünglich zur Dekoration des Raumes vorgesehene ca.2x2m große, auf einen Holzrahmen gespannte Bild offensichtlich als „Schiebetür“, um auch den Eingang zu dem „Raum im Raum“ optisch und tatsächlich vollständig verschließen zu können. Ferner befanden sich in den Raumteilen mehrere Gebetsteppiche und ein Koran.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir den Versuch, einen neutralen und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehenden „Raum der Stille“ zu schaffen, leider als gescheitert. Da der Versuchszeitraum von zwei Jahren ohnehin abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, besteht auch keinerlei weitere Verpflichtung der Hochschule, an dem Projekt festzuhalten. Ihre Ansicht, es läge eine „rigorose und unabgesprochene Schließung“ vor, geht daher auch insoweit ins Leere.
Der Raum wird daher künftig wieder der Lehre und Forschung und damit direkt zusammenhängenden Zwecken dienen, was der staatlichen Aufgabe der Hochschule entspricht und zu einer Entlastung der ohnehin knappen Ressource Raumbeitragen wird. Es gibt auch aktuell den Wunsch einer großen Gruppe von Hochschulangehörigen, die sich in diesem Bereich des Campus - wie an anderen Orten auf dem Campus auch - einen sogenannten „Baby- und Ruheraum“ wünschen. Diesem allgemeinen Bedürfnis der Hochschulangehörigen nach einem ungestörten Rückzugsort wird damit Rechnung getragen. Dies werden wir mit den dafür zuständigen Gremien der Hochschule wohlwollend besprechen.
Ihre Ansichten bezüglich einer angeblichen Verhöhnung, einer Diskriminierung, einem antiislamischen Rassismus oder einem Generalverdacht weisen wir aus den genannten Gründen auf das Schärfste zurück. Ihre Anmerkungen zur Bedeutung der Integration greifen wir gerne auf und erlauben uns zu ergänzen, dass hierzu die Kenntnis und Akzeptanz der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze gehört, an die wir alle gebunden sind. Gleichberechtigung von Mann und Frau ist dabei ein unantastbarer Kernbereich.
Aufgrund des von Ihnen aufgezeigten öffentlichen Interesses an der Angelegenheit machen wir unsere Antwort auf Ihr Schreiben der Öffentlichkeit unmittelbar zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Das Rektorat"

Im Auge des Orkans

von Thomas Heck...

Karneval heißt auch, den Mächtigen aufs Maul zu schauen, auch wenn es manchmal wehtut. Und dass es dieser Tage den Mächtigen in diesem Lande mächtig wehtut, sieht man daran, dass dann schon mal das vermeintlich schlechte Wetter herhalten muß, wenn ein Karnevalsumzug nicht stattfinden soll. So hat die Stadt Düsseldorf den Rosenmontagsumzug wegen einer Sturmwarnung abgesagt. Im benachbarten Kölle war es wohl nicht ganz so stürmig. Da fand der Umzug nämlich statt.


Ich habe eher den Eindruck, da haben Einige mächtig Angst. Weniger vor dem Wetter, sondern vor möglichen negativen Bildern.





Die sieben Phasen bis zum Kalifat

von Thomas Heck...


Auch wenn ich wieder als das islamophobe Arschloch tituliert werde, was ich ja auch bin, ich bin ja auch gegen Faschisten, werde ich auch künftig nicht schweigen und weiter gegen den Islam Widerstand leisten, wo es nur geht. Denn das, was heute in Deutschland passiert, ist nur die logische Folge des Krieges des Islam gegen die Ungläubigen. Gegen uns alle. Denn schon 2005 hat der jordanische Journalist Fuad Hussein Vordenker des Terrornetzwerkes Al-Quaida nach ihrer langfristigen Strategie befragt. Heraus kam ein Szenario des Schreckens - und des Wahns. Und wir alle stecken da schon mittendrin. Suchen Sie sich die aktuelle Phase aus...

  • Die erste Phase, "das Aufwachen" genannt, ist demnach bereits abgeschlossen; sie soll von 2000 bis 2003 gedauert haben, genauer gesagt von den Vorbereitungen der Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington bis zum Fall Bagdads 2003. Das Ziel der Anschläge soll es gewesen sein, die USA zu Kriegen in der islamischen Welt zu provozieren, um die Muslime "aufzuwecken". "Das Resultat der ersten Phase war - nach Empfinden der Vordenker und Strategen der al-Qaida - sehr gut", schreibt Hussein. "Das Schlachtfeld wurde ausgeweitet, die Amerikaner und ihre Verbündeten wurden zu einem einfacher zu treffenden und näherem Ziel." Dem Netzwerk sei es außerdem gelungen, seine Botschaften "an jedem Ort" hörbar zu machen.

  • Die zweite Phase, "das Augenöffnen", läuft nach Husseins Einordnung im Moment ab; sie soll bis 2006 beendet sein. In dieser Zeit, so hoffen es laut Hussein die Terror-Strategen, werde die "islamische Gemeinschaft" sich der westlichen Verschwörung bewusst. Al-Qaida wolle sich in dieser Phase von einer Organisation zu einer Bewegung entwickeln, fasst Hussein zusammen. Das Netzwerk rechne damit, dass sich ihm viele junge Männer in diesem Jahren anschließen. Der Irak soll zudem zur Operationsbasis von globaler Bedeutung ausgebaut, eine "Armee" eben dort aufgestellt und außerdem Basen in anderen arabischen Staaten errichtet werden.

  • Die dritte Phase wird mit "Das Aufstehen und Auf-zwei-Beine-Stellen" umschrieben. Sie soll den Zeitraum von 2007 bis 2010 umfassen. "Es wird eine Konzentration auf Syrien geben", prophezeit Hussein auf der Grundlage seiner Rückmeldungen. Die kämpfenden Kader stünden bereit, zum Teil hielten sie sich im Irak auf. Auch Anschläge in der Türkei und - noch brisanter - gegen Israel würden für diese Jahre avisiert. Angriffe auf Israel, so hoffen die Vordenker des Terrors demnach, werden aus al-Qaida eine allseits anerkannte Organisation machen. Möglich sei außerdem eine Ausweitung der Anschläge in den Nachbarländern des Irak, also etwa in Jordanien.

  • In der vierten Phase, zwischen 2010 und 2013, wird es al-Qaida Hussein zufolge darum gehen, den Sturz der verhassten arabischen Regierungen zu erreichen. "Der schleichende Machtverlust der Regime wird zu einem stetigen Zuwachs an Kraft bei al-Qaida führen" - so lautet das Kalkül. Parallel sollen Angriffe gegen Ölförderanlagen durchgeführt, die US-Wirtschaft durch Cyberterrorismus ins Visier genommen werden.

  • So soll es in der fünften Phase, zwischen 2013 und 2016, gelingen, einen islamischen Staat auszurufen - und zwar ein Kalifat. Der Einfluss des Westens in der islamischen Welt werde dann bereits massiv zurückgegangen sein, sagen die Qaida-Ideologen voraus, auch Israel werde derart geschwächt sein, dass Gegenwehr nicht gefürchtet werden müsse. Der islamische Staat werde eine neue Weltordnung hervorbringen, rechnen sich die Qaida-Planer aus.

  • Die sechste Phase, beginnend 2016, sieht die "totale Konfrontation" vor, schließt Hussein aus dem, was ihm zugetragen wurde. Unmittelbar nach Ausrufung des Kalifats werde die "islamische Armee" die von Osama Bin Laden oft vorhergesagte "Schlacht zwischen Glauben und Unglauben" anzetteln.

  • Schließlich soll die siebte Phase folgen, die mit "endgültiger Sieg" beschrieben wird. Die Qaida-Strategen gehen, so Hussein, davon aus, dass das Kalifat Bestand haben wird - weil die restliche Welt angesichts der Kampfbereitschaft von "anderthalb Milliarden Muslimen" klein beigeben werde. Im Jahr 2020 soll auch diese Phase abgeschlossen sein, wobei der Krieg nicht länger als zwei Jahre dauern soll.

Donnerstag, 4. Februar 2016

Ein Schimpanse und der Rassismus

von Thomas Heck...


SPD-Staatsministerin Ayman Özoguz erhebt unglaubliche Rassismusvorwürfe nach Terroristenfestnahme in Berlin. Die "Integrationsbeauftragte der Bundesregierung", Parteibuch SPD (oder Koran?) kritisierte, dass einem tatverdächtigen Islamisten bei der Festnahme am Donnerstag Morgen in Berlin ein Handtuch übergezogen wurde. Sie bezeichnete dies als "unnötig rassistisch".



Auf dem bei der Festnahme verwendeten Handtuch ist unter anderem ein Schimpanse erkennbar. Staatsministerin Özoğuz erklärte, dass mögliche "Presse-Fotos eines von Primatenabbildungen verhangenen muslimischen Einwanderers Wasser auf die Mühlen von Rechtsradikalen" gieße und die in Deutschland lebenden Muslime unnötig provoziere... wie wäre wohl ihre Reaktion gewesen, man hätte den Schmutzlappen ohne Handtuch zum Auto geführt?


Ein Sprecher der Berliner Polizei erwiderte auf telefonische Nachfrage, dass es die aktuelle Finanzplanung nicht hergäbe, einen "Verhüllungskünstler anzustellen, der der Polizei die Rücksichtnahme auf religiöse Befindlichkeiten" ermögliche. "Wir wollten ihn auch lieber erschießen, doch er wehrte sich nicht", dachte der Sprecher, doch er wollte sicher sein Job behalten.


Es war nicht die einzige Farce bei dieser Aktion. Der Pressesprecher der Berliner Polizei Redlich äußert im Radio: "Wir ermitteln, um entlastende, aber auch belastende Beweise zu finden." Hallo? Muss die Polizei jetzt Islamisten entlasten? Der Kuschelkurs mit dem Islam geht wohl weiter und man darf gespannt sein, was die Zukunft bringen wird.

Ist noch jeder vor dem Gesetz gleich?

von Wolfram Weiner...

Der Bund bricht Grenzgesetze, das Aufenthaltsrecht ist in der Praxis außer Kraft, in Köln wird Massenkriminalität ignoriert, in Kiel kapituliert die Polizei vor kleinkriminellen Migranten. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun.


Artikel 3 des Grundgesetzes ist ebenso einfach wie eindeutig: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Doch Deutschland behandelt diesen Grundsatz derzeit wie ein Buffet der Befindlichkeit, als sei Artikel 3 eine Pizza Mista, auf der sich einige ihre Indivual-Oliven herauspicken dürfen, anderen aber die Peperoni von Übergriffen ertragen müssen.

Deutsche werden bei Ladendiebstahl belangt, Migranten nicht.


In Kiel zum Beispiel sind einige gleicher als andere. Die dortige Führung der Polizeidirektion und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich ernsthaft darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. Heißt also: Deutsche werden bei Ladendiebstahl belangt, Migranten nicht.


Die Ladendiebstahls-Pista-Mista von Kiel wäre in normalen Zeiten ein nationaler Skandal. Derzeit aber wird die Sache achselzuckend hingenommen wie ein kühler Winterwind, denn die Zahl der systematischen Rechtsverletzungen durch den Staat ist inzwischen so groß, dass das kaum noch ins Gewicht fällt. Hunderttausendfach wird an der Grenze Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes („Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen“) gebrochen – als gäbe es das Recht gar nicht. Hunderttausendfach wird auch Paragraf 18 des Asyl(verfahrens)gesetz verletzt, denn es verpflichtet die Grenzbehörden ohne Einräumung eines Ermessens Ausländern die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaaten einreisen.

Refugees-Welcome-Aktionen zum illegalen Grenzübertritt sind nach geltendem Recht schlichtweg kriminell


Insgesamt ist eine Lage massenhaften Rechtsbruchs durch den Staat selber entstanden, die man bislang nur von Bananenrepubliken her kannte. Der Staatsrechtler Udo di Fabio stellt fest, dass der Bund seine vogelwilde Migrationspolitik zurzeit „ohne eine gesetzlich notwendige Absicherung durch führt“. Das werde auch bei der Geltung des Strafrechts deutlich. Nach Paragraf 96 Aufenthaltsgesetzes wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe) bestraft, wer einem anderen Hilfe bei der unerlaubten Einreise nach Deutschland leistet, wenn er wiederholt oder zu Gunsten von mehreren Ausländern handelt. Refugees-Welcome-Aktionen zum illegalen Grenzübertritt sind nach geltendem Recht schlichtweg kriminell. Auch Flüchtlinge machen sich bei der Einreise ohne Schengen-Visum nach Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz strafbar. In der Realität aber werden auch diese Gesetze wie eine Pasta Mista vernascht. Eine effektive Strafverfolgung der Einreisekriminalität findet nicht mehr statt.

Führende Verfassungsrechtler Deutschlands sind inzwischen der Meinung, dass die gegenwärtige Handhabung unseres Grenzregimes grundgesetzwidrig ist. Das Grundgesetz setzt schließlich die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen überhaupt voraus. Kurzum: Die Migrationspolitik Berlins hat eine tiefe Krise der Rechtsstaatlichkeit ausgelöst.

Einige sind gleicher als andere


Die Folgen davon betreffen nicht nur Ladendiebstähle in Kiel, Übergriffe in Köln oder Kaperungen von Bundesbahnzügen. Auch in immer mehr Alltagssituation gilt plötzlich kein „normales“ Recht mehr – zumindest Artikel 3 des Grundgesetzes nicht. In Flüchtlingsunterkünften werden regelmäßig Christen und Jesiden malträtiert, bedrängt, bespuckt, bedroht, erpresst. Die Staatsgewalt aber schaut auch dort lieber weg wie bei den Ladendiebstählen. Frauen werden in Flüchtlingsunterkünften von muslimischen Migranten häufig als Menschen zweiter Klasse behandelt, für sie gilt Artikel 3 in der Realität auch nicht immer. 

Dabei sagt Absatz 2 dieses Grundrechts doch explizit: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diese „Förderung“ mag in Behörden-Seminaren von Genderbeauftragten bis in groteske Spitzfindigkeiten stattfinden, doch hinter den Schleiern der Migrantenkasernen werden Frauen kaum vor nackter Gewalt geschützt. Einige sind auch hier offensichtlich gleicher als andere.


Über Deutschland legt sich damit ein bedenklicher Nebel der Rechtlosigkeit. Ein Migrant ohne Fahrschein wird in der S-Bahn fahren gelassen, ein deutscher Schüler nicht. Dabei sagt Absatz 3 des 3. Grundgesetzparagrafen auch noch: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Genau das aber geschieht.

Die Kettenreaktion von Rechtsbrüchen führt zu der merkwürdigen Situation, dass Politiker nun andauernd Selbstverständlichkeiten betonen – dass es weder rechtsfreien Räume noch NoGo-Zonen noch islamische Parallelgesellschaften geben dürfe, dass Frauen gleichberechtigt seien, dass der Staat Kriminelle mit aller Härte des Rechts vorgehe. Wenn ein Staat die Verfolgung eines Rechtsbruch schon proklamieren muss, dann spürt man, dass diesem Staat seine Rechtspflege eigentlich entglitten ist. Die Kanzlerin wird die Geister, die sie rief, als sie für eine vermeintlich höhere Moral im September die Grenzen aufriss und das Recht brach, nicht mehr los. Ihr Ruf nach „kreativen Lösungen“ bei der Bewältigung des Massenansturms ("Deutsche Gründlichkeit ist super, aber es wird jetzt deutsche Flexibilität gebraucht“) bis hin zum Übergehen von Baurecht und Brandschutz, wirkt in Anbetracht der Rechtskrise im Lande wie bittere Ironie.

Besonders ärgerlich wird die Lage, wenn der normale, deutsche Bürger seinen Staat ansonsten ganz anders erlebt, der ihn nämlich mit 33.000 Steuerparagrafen bis ins letzte Komma seiner Steuererklärung piesackt, der brave Mütter auf Ausfallstraßen hinter Büschen blitzt und stundenkilometer-genau abkassiert, der mit Verwaltungsvorschriften und einer Mega-Bürokratie jedem Handwerker das überbordende Recht zum Knebel werden lässt, bei dem eine Kassiererin wegen eines einbehaltenen Pfandbonus von 1,30 Euro ihren Job verliert, der als Bevormundungs-Supernanny mit Verboten, Quoten und Geboten nur so um sich wirft. Wenn genau derselbe Staat aber auf der anderen Seite jeden Rechtsbruch bis hin zur offenen Straßenkriminalität achselzuckend billigt und mit zweierlei Maß misst – dann möchte man nicht nur den Flüchtlingen einmal eine Ausgabe des Grundgesetzes zustecken, sondern auch unserer Politik in Berlin. Vor allem Artikel 3 Grundgesetz ist lesenswert. Beachtenswert sogar.


Dieser Artikel erschien auf The European